Handwerksrolle Eintragung von Personen mit einer Ausnahmebewilligung oder Gleichwertigkeitsfeststellung
1. Abschnitt
Sachlich: Handwerkskammer, §§ 6 Abs. 1, 10 HwO
Örtlich: § 1 Abs. 1 VwVfGBbg i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG
Volltext
In der Handwerksrolle werden die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt I zur Handwerksordnung mit den betriebenen Handwerken eingetragen. Die Eintragung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk erfordert das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen gemäß §§ 7, 1 HwO.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
1 Unterlagen bei Einzelunternehmen
1.1 vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“
1.2 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)
1.4 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich
vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“
Kopie des Arbeitsvertrages
Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV
1.5 Handelsregisterauszug (sofern vorhanden)
2 Unterlagen bei der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
2.1 vollständig ausgefülltes und von den Gesellschaftern unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“
2.2 Gesellschaftsvertrag (wenn ein Gesellschafter gleichzeitig fachtechnischer Betriebsleiter ist, muss dieser mindestens 30 % am Gewinn und Verlust beteiligt sein)
2.3 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)
2.4 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“
2.5 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich
vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“
Kopie des Arbeitsvertrages
Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV
3 Unterlagen bei sonstige Personengesellschaften
3.1 vollständig ausgefülltes und von den Gesellschaftern unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“
3.2 Handelsregisterauszug
3.3 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)
3.4 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“
3.5 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich
Betriebsleiters
vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“
Kopie des Arbeitsvertrages
Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV
4 Unterlagen bei juristische Personen oder bei deren Beteiligung an einer Personengesellschaft
4.1 vollständig ausgefülltes und vom Geschäftsführer unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“
4.2 Handelsregisterauszug
4.3 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)
4.4 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“
4.5 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich
vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen
Betriebsleitung“
Kopie des Arbeitsvertrages
Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV
5 Qualifikationsnachweise bei allen Rechtsformen Nr. 1 - 4
5.1 Meisterbrief in dem entsprechenden oder in einem verwandten Handwerk oder
5.2 Ingenieur- bzw. Technikerzeugnis (inkl. Fächerübersicht) einer deutschen Hoch-, Fachhoch- bzw. Fach-schule für Techniker der Fachrichtung für das jeweilige Handwerk oder
5.3 Abschlüsse als Meister der volkseigenen Industrie der jeweiligen Fachrichtung oder
5.4 Abschlüsse als Industriemeister, geprüfter Polier der jeweiligen Fachrichtung oder
5.5 sonstige gleichwertige Prüfungen nach § 42 Abs. 2 HwO bzw. § 53 BBiG oder
5.6 Ausnahmebewilligung/Ausübungsberechtigung nach §§ 7a ff HwO für das beantragte oder ein damit verwandtes Handwerk oder
5.7 Vertriebene bzw. Spätaussiedler mit entsprechenden Unterlagen
Kosten
Für die Eintragung in die Handwerksrolle fallen nach § 113 Abs. 4 S. 1 HwO i. V. m. den Gebührenordnungen der zuständigen Handwerkskammer Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.
Frist
keine
Sprechzeiten der Ämter
Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.
Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Ausländerbehörde
| Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr | Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich. |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr | Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich. |
Sprechzeiten Standesamt
Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Bauberatung
Bauberatung
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr (13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Sprechzeiten Friedhofsverwaltung
Friedhofsverwaltung
| Montag | 09:00 - 11:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 - 11:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag |
9:00 - 11:00 Uhr |
| Oder nach Terminvereinbarung. |
Sprechzeiten der Schiedsstellen
Schiedstelle I:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Schiedstelle II:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr