Hausnummer beantragen
Volltext
Hausnummern werden in Verbindung mit Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständigen Kommunen vergeben. Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet unter anderem für Ortsfremde, Rettungskräfte und Behörden und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Die Beantragung weiterer Hausnummern ist grundsätzlich für Hausnummern für Gartengrundstücke und Wochenendhäuser möglich.
Die Grundstückeigentümer sind verpflichtet, ihr Grundstück mit der von der Kommune festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Pflicht umfasst das Beschaffen, Anbringen, Instandhalten und die Kostentragung des Schildes. Im Fall einer Umnummerierung muss der Eigentümer auch die Kosten des neuen Nummernschildes tragen. Die Nummerierungspflicht besteht für bebaute und unbebaute Grundstücke.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstückes angebracht wurde, obliegt den Kommunen als örtliche Ordnungsbehörde. Die Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der Grundstückseigentümer wird aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Online-Antrag Vergabe Hausnummer
Online-Beantragung:
Über den oben stehenden Formularassistenten können Sie eine Hausnummer online beantragen. Sollten Vollmachten oder Lageskizzen vorliegen, können diese im Onlineantragsverfahren hochgeladen werden.
Die Zuweisung von Straßen und Hausnummern ist zum zweifelsfreien Auffinden bestimmter Objekte, besonders in Fällen der Gefahrenabwehr (Ärzte, Feuerwehr u. a.), dringend notwendig. Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Die Zuordnung der Hausnummer kann im Zuge des Bauantragsverfahrens erfolgen oder auf Antrag beim Kataster und Vermessungsamt Frankfurt (Oder).
Gebühr:
Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Frankfurt (Oder), (Tarifstelle Nr. 1.5.), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 15, Frankfurt (Oder) vom 18. Dezember 2019 auf Seite 180
Bearbeitung:
Nach Antragseingang
Erforderliche Unterlagen:
Bei Antragstellung werden die Flurstücksangaben (Straßenname, Flur- und Flurstücksnummer) und Angaben zum Gebäude benötigt.
Zusätzliche Hinweise:
Die Antragstellung kann auch persönlich in unserem Amt erfolgen. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir vorab um Terminvereinbarung.
Datenschutzhinweis:
Rechtsgrundlagen:
Allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 16:00 Uhr