Heizkostenhilfe für Privathaushalte – Antragstellung gestartet

Private Haushalte im Land Brandenburg, welche mit Öl, Pellets, Flüssiggas, Kohle oder Holz heizen, erhalten rückwirkend für die im Jahr 2022 gestiegenen Heizkosten (bei Verdoppelung der Kosten im Vergleich zum Jahr 2021)
finanzielle Hilfe.
Zusätzlich zu den Preisbremsen für Gas und Strom für 2023 hat der Deutsche Bundestag auch Härtefallhilfen für private Haushalte beschlossen, welche mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.

Mit der Härtefallregelung zur Entlastung von Privathaushalten sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, wenn sie über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen.
Dabei können Rechnungen von privaten Haushalten aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 berücksichtigt werden. Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum.

Die Höhe der Entlastung beträgt maximal 2.000 Euro.

Für Fragen ist eine Hotline eingerichtet: 0331 660-2920, Mo-Fr von 8-17 Uhr

Anträge können seit dem 08.Mai 2023 über ein bundesweites Online-Portal der Hansestadt Hamburg gestellt werden.

Auf der Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg finden Sie weitere Informationen und den Zugang zur Online-Beantragung.