Information zur Sanierung der Konzerthalle Frankfurt (Oder)

Die Sanierung der Konzerthalle Frankfurt (Oder) steht seit einigen Wochen im Fokus des öffentlichen Interesses.

Hierzu Oberbürgermeister Dr. Axel Strasser:

„In der Berichterstattung wird unter anderem die Frage aufgeworfen, ob Fehler in der Verwaltung zu Verzögerungen und erheblichen Mehrkosten geführt haben. Als neuer Oberbürgermeister ist es mir wichtig, diesen Sachverhalt transparent darzustellen, Annahmen von gesicherten Erkenntnissen zu trennen und offen zu benennen, wo es organisatorische Defizite gegeben hat. Die Sanierung der Konzerthalle ist ein komplexes Projekt mit hoher fachlicher und finanzieller Verantwortung. Ziel bleibt es, dieses bedeutende Kulturgebäude zu erhalten, ohne Sachverhalte zu beschönigen, aber auch ohne vorschnelle Schuldzuweisungen. Transparenz und eine saubere Aufarbeitung stehen dabei im Mittelpunkt.“

Was wird saniert

Die Stadt Frankfurt (Oder) saniert die Konzerthalle, bestehend aus dem denkmalgeschützten Kirchenbau der ehemaligen Franziskanerklosterkirche und dem Funktionsanbau. Aufgrund der nicht vollständig zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für eine Gesamtsanierung wurde die Maßnahme aus Kostengründen in zwei Bauabschnitte unterteilt.

Der erste Bauabschnitt konzentriert sich auf die zwingend notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Spielbetriebs und zur funktionalen Ertüchtigung des Gebäudes. Die Festlegung dieses Bauabschnitts erfolgte in enger Abstimmung mit den Nutzerinnen und Nutzern der Konzerthalle, dem Brandenburgischen Staatsorchester Frankfurt (Oder) (BSOF), der Singakademie Frankfurt (Oder) sowie den Frankfurter Musikfreunden.

Im Kirchenbau sind im ersten Bauabschnitt unter anderem vorgesehen:

  • Sanierung des Konzertsaals und Herstellung der Barrierefreiheit
  • Modernisierung von Bühne, Beleuchtung und Bühnentechnik
  • Verbesserung der Akustik (unter anderem Akustiksegel, Beschallung, Gehörlosenschleife)
  • Erneuerung von Lüftung, Heizung und Elektrik

Im Funktionsanbau sind im ersten Bauabschnitt vorgesehen:

  • Erneuerung und Erweiterung der Sanitäranlagen
  • Teilsanierung technischer Anlagen
  • Barrierefreie Erschließung durch einen Personenaufzug
  • Beginn der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes

Zeitplan und Durchführungszeitraum

Die Sanierung der Konzerthalle ist teilweise fördermittelfinanziert. Die Fördermittel wurden im Jahr 2023 beantragt. Zu diesem Zeitpunkt ging die Stadt von einer Fertigstellung der Maßnahme im Jahr 2027 aus. Das Antragsverfahren zog sich jedoch bis zum 12. September 2025 hin. Erst an diesem Tag wurde der Fördermittelbescheid erteilt.

Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn war aus rechtlichen Gründen bei nicht gesicherter Finanzierung nicht möglich. In der Folge musste der Durchführungszeitraum angepasst werden. Der erste Bauabschnitt ist nun für einen Zeitraum von rund zwei Jahren bis Juni 2028 geplant.

Die Bauarbeiten sollen nach erfolgtem Umzug des BSOF im Februar 2026 beginnen. Während der Bauzeit werden insgesamt rund 20 Gewerke europaweit ausgeschrieben und zeitlich gestaffelt umgesetzt. Die Kosten für den ersten Bauabschnitt liegen bei rund 5,9 Millionen Euro und werden überwiegend aus Fördermitteln sowie aus Eigenmitteln der Stadt finanziert. Die Mittel sind im Haushalt der Stadt Frankfurt (Oder) veranschlagt. Kosten für den zweiten Bauabschnitt werden in die zukünftigen Haushaltsplanungen aufgenommen.

Unterschutzstellung des Funktionsanbaus und interne Bearbeitung

Im November 2024 wurde der Funktionsanbau der Konzerthalle durch das zuständige Landesamt unter Denkmalschutz gestellt. Die für die Bauherrenschaft zuständige Organisationseinheit erhielt hiervon erst im Juli 2025 Kenntnis. Ursache hierfür war ein unzureichender verwaltungsinterner Informationsfluss, der derzeit aufgearbeitet wird.

In der öffentlichen Diskussion wird diese verspätete Kenntnisnahme teilweise mit erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten in Verbindung gebracht. Diese Verknüpfung ist in dieser Pauschalität nicht zutreffend.

Auswirkungen auf Planung und Bauzeit

Nach Gesprächen mit dem beauftragten Planungsbüro sowie den beteiligten Fachstellen gilt festzustellen:

  • Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung muss nicht grundlegend überarbeitet werden.
  • Aus der verzögerten Kenntnis der Unterschutzstellung ergeben sich keine maßgeblichen Bauzeitverzögerungen.
  • Zusätzliche Planungskosten aufgrund der verspäteten Information sind nicht entstanden.

Die Unterschutzstellung wurde im laufenden Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt. Eine mögliche geringfügige Verzögerung bei der Erteilung der Baugenehmigung hat keine relevante Auswirkung auf den Gesamtzeitplan.

Die bislang im Projekt eingetretenen Verzögerungen haben andere Ursachen, insbesondere:

  • die Dauer der Fördermittelbewilligung,
  • das im Juli 2025 entstandene Erfordernis einer zusätzlich durchzuführenden Brandschutzprüfung an der Ausweichspielstätte Messehalle 2, wodurch sich der ursprünglich für September 2025 geplante Umzug des Orchesters auf Ende Januar bzw. Anfang Februar 2026 verschoben hat,
  • sowie Genehmigungsfragen im Zusammenhang mit der Ausweichspielstätte.

Entstehen Mehrkosten – und wenn ja, wofür?

Wichtig ist die klare Unterscheidung zwischen Ursache und Zeitpunkt:

Nicht der Zeitpunkt der internen Kenntnisnahme, sondern die Unterschutzstellung des Funktionsanbaus selbst führt zu zusätzlichen Anforderungen und damit zu Mehrkosten.

Absehbar sind insbesondere:

  • Kosten für die Erstellung eines Raumbuchs sowie bauhistorische und restauratorische Dokumentationen in Höhe von voraussichtlich 30.000 bis 40.000 Euro,
  • zusätzliche Dokumentationsanforderungen während der Bauausführung in Höhe von rund 5.000 Euro.

Diese Kosten wären auch bei einer früheren Kenntnis der zuständigen Verwaltungseinheit entstanden.

Terrazzoboden im Funktionsanbau

Ein konkretes Beispiel für denkmalbedingte Mehrkosten ist der Umgang mit dem Terrazzoboden im Funktionsanbau.

Im Zuge der Sanierung müssen Grundleitungen erneuert werden, die unter den vorhandenen Terrazzoplatten verlaufen. Die denkmalrechtlichen Anforderungen machen es erforderlich, diese Platten fachgerecht zu sichern und anschließend wiederherzustellen.

Dies verursacht höhere Kosten gegenüber der ursprünglich geplanten Ausführung, ist jedoch eine direkte Folge der Unterschutzstellung und nicht der verspäteten internen Bearbeitung. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten bewegen sich nach derzeitiger Einschätzung im unteren fünfstelligen Bereich.

Wurde ohne Berücksichtigung des Denkmalschutzes geplant?

Die Konzerthalle selbst steht seit 1982 unter Denkmalschutz. Die Planung erfolgte von Beginn an denkmalgerecht. Die spätere Erweiterung des Denkmalschutzes auf den Funktionsanbau führt zu zusätzlichen Anforderungen, stellt die Planung des ersten Realisierungsabschnitts jedoch nicht grundsätzlich infrage.

Bestehender Klärungsbedarf

Noch offen sind:

  • die abschließende interne Aufarbeitung des verzögerten verwaltungsinternen Informationsflusses im Zusammenhang mit der erweiterten Unterschutzstellung sowie die Ableitung organisatorischer Konsequenzen zur Verbesserung künftiger Verwaltungsprozesse;
  • die endgültige Bezifferung sämtlicher denkmalbedingter Mehrkosten nach Abschluss der Ausführungsplanung und der weiteren Abstimmungen mit der Denkmalpflege;
  • die Prüfung weiterer Fördermöglichkeiten.

Diese Punkte werden weiterbearbeitet und transparent öffentlich kommuniziert.