Informationen zur OB-Stichwahl am 12. Oktober 2025
Bei der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters in Frankfurt (Oder) am 21. September 2025 hat keine der Kandidatinnen bzw. keiner der Kandidaten die erforderliche Mehrheit von mehr als der Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erreicht.
Demzufolge findet am Sonntag, 12. Oktober eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen, Dr. Axel Strasser (Einzelwahlvorschlag Dr. Axel Strasser) und Wilko Möller (AfD), statt. Bei der Stichwahl ist derjenige gewählt, der die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 von Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst.
Wahlberechtigt sind gegenwärtig 46.257 Bürgerinnen und Bürger einschließlich 16- und 17-Jährige sowie EU-Bürgerinnen und EU-Bürger.
Es wird wieder 55 Wahllokale sowie 12 Briefwahllokale geben.
Diejenigen, die bereits zur Hauptwahl im September 2025 Briefwahl beantragt haben, bekommen, sofern sie im Rahmen der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl auch gleichzeitig die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl angefordert haben, automatisch die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zugesandt.
Die Briefwahl vor Ort ist zudem ab Montag, 29. September bis Freitag, 10. Oktober um 18.00 Uhr im Stadthaus, Goepelstraße 38, Raum 1.118 möglich.
Öffnungszeiten:
- montags: 9.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 15.00 Uhr
- dienstags: 9.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 18.00 Uhr
- mittwochs: 9.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 15.00 Uhr
- donnerstags: 9.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr
- freitags: 9.00 bis 12.00 Uhr (am 10. Oktober: 9.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 18.00 Uhr)
Alle Schalter für eine Briefwahl vor Ort sind barrierefrei erreichbar.
Seitens des Wahlbüros wird empfohlen, die Briefwahl vor Ort frühzeitig zu nutzen, da an den unmittelbaren Tagen vor dem Wahlsonntag längere Wartezeiten entstehen können.
Sollte der Wahlbenachrichtigungsbrief nicht mehr vorhanden sein, genügt zur Teilnahme an der Stichwahl vor Ort im Wahllokal am Wahlsonntag auch die Vorlage eines gültigen Personaldokuments (Personalausweis/Reisepass).
Bisher wurden 6.393 Anträge auf Briefwahl zur Stichwahl gestellt bzw. ausgestellt.
Zudem kann dem Wahlbüro weiterhin der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines/der Briefwahlunterlagen online, postalisch, per Fax oder per E-Mail übermittelt werden. In diesem Fall sendet das Wahlbüro die Briefwahlunterlagen postalisch zu.
Für weitere Informationen oder bei Fragen zur Wahlvorbereitung steht das Team des Wahlbüros für Auskünfte zur Verfügung (T: 0335 552-3600, E: wahlbuero@frankfurt-oder.de).
Allen erst zur Stichwahl wahlberechtigten Personen (z. B. Vollendung des 16. Lebensjahres zwischen dem 22. September und 12. Oktober 2025 bzw. Anmeldung eines Hauptwohnsitzes in Frankfurt (Oder) bis zum 12. Oktober 2025) wird von Amts wegen ein Wahlschein inklusive Briefwahlunterlagen zugesandt. Die neu wahlberechtigten Personen haben sodann die Möglichkeit, die Briefwahl zu nutzen oder am 12. Oktober unter Vorlage des originalen Wahlscheines in einem Wahllokal in der Stadt Frankfurt (Oder) ihr Wahlrecht auszuüben.
Bürgerinnen und Bürger haben am Sonntag, 12. Oktober die Möglichkeit, den Ausgang der Stichwahl zur Wahl des Oberbürgermeisters im Rathaus Frankfurt (Oder) zu verfolgen. Ab 18.00 Uhr findet im Atrium die Präsentation des vorläufigen Wahlergebnisses statt.
Parallel werden die Ergebnisse der laufenden Auszählungen der Stichwahl zur Wahl des Oberbürgermeisters zeitnah auf der städtischen Website veröffentlicht. Dabei ist zu beachten, dass der Aufruf der Wahlergebnispräsentationsseite aus übergeordneten technischen Gründen nicht über Microsoft Edge möglich ist. Hier ist ein anderer Browser zu nutzen.
Die Ergebnisse müssen anschließend durch den Kreiswahlausschuss endgültig bestätigt werden. Dieser tagt in öffentlicher Sitzung am Freitag, 17. Oktober um 11.00 Uhr. Die Sitzung findet im Stadthaus, Goepelstaße 38, Raum 1.218 statt.
Weiterführende Informationen zum Thema bietet die städtische Website.