Jugendgesundheitsuntersuchung

Teaser

Sie können für Ihre Kinder Gesundheitsuntersuchungen in Anspruch nehmen. So wird der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich untersucht. Mögliche Probleme oder Auffälligkeiten können frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Volltext

Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Früherkennungsuntersuchungen für versicherte Kinder und Jugendliche, die auch als U-Untersuchungen und J-Untersuchungen bekannt sind. Die Untersuchungen können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Sie dienen der der Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche, geistige oder psycho-soziale Entwicklung gefährden. Dazu gehören bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres auch Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten z.B. die Bestimmung des Kariesrisikos und die Beratung über Ernährung und Mundhygiene.

Das Nähere über Inhalt, Art und Umfang der Untersuchungen regelt der der Gemeinsame Bundesausschuss in der Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (U1 bis U9) der Richtlinie zur Jugendgesundheitsuntersuchung (J1).

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Für die Untersuchungen benötigen Sie die elektronische Gesundheitskarte Ihres Kindes und das Kinder-Untersuchungsheft („Gelbes Heft“), das Sie direkt nach der Geburt erhalten.

Voraussetzungen

Der Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchungen besteht für versicherte Kinder und Jugendliche grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es sind aber folgende Untersuchungszeiträume zu beachten: 

  • U1 Unmittelbar nach der Geburt
  • U2 3.-10. Lebenstag
  • U3 4.-5. Lebenswoche
  • U4 3.-4. Lebensmonat
  • U5 6.-7. Lebensmonat
  • U6 10.-12. Lebensmonat
  • U7 21.-24. Lebensmonat
  • U7a 34.-36. Lebensmonat
  • U8 46.-48. Lebensmonat
  • U9 60.-64. Lebensmonat
  • J1 13. -14. Lebensjahr

Kosten

Für die Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen fallen keine Zuzahlungen an.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an die behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung einer Krankenkasse kann Widerspruch eingelegt werden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann beim zuständigen Sozialgericht geklagt werden.

Formulare

Für den Nachweis der bestehenden Versicherung ist eine gültige elektronische Gesundheitskarte erforderlich.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 16.12.2020
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Online-Terminvergabe Gesundheitsamt

Online-Terminvergabe Amtsärztlicher Dienst

Online-Terminvergabe Betreuungsbehörde

Online-Terminvergabe Hygiene - und Umweltmedizin



Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.

Sprechzeiten der Ämter

Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.

Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung

Dienstag            09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag​        09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:

Sprechzeiten Bürgerbüro

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Ausländerbehörde

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​ Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich.

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag:      09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Donnerstag:  09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde

​Montag 08:00​ - 12:00 Uhr
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ geschlossen​
Donnerstag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Bauberatung

Bauberatung

​Montag 09:00​ - 12:00 Uhr
(13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 09:00​ - 12:00 Uhr

Sprechzeiten Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung

​Montag 09:00​ - 11:00 Uhr​
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch​ 9:00​ - 11:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​

9:00​ - 11:00 Uhr

  Oder nach Terminvereinbarung.

Sprechzeiten der Schiedsstellen

Schiedstelle I:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Schiedstelle II:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr