Nachbarschaftshilfe startet in Frankfurt (Oder)

Ab sofort steht das Angebot der Nachbarschaftshilfe im Land Brandenburg zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um ein spezielles Angebot zur Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen im Alltag. Anspruch haben alle in der Häuslichkeit versorgten pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 1.

Grundlage für die Anerkennung der Nachbarschaftshilfe als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI im Land Brandenburg ist die novellierte Brandenburgische Angebotsanerkennungsverordnung, die zum 24. Dezember 2025 in Kraft getreten ist. Damit kann der Entlastungsbeitrag in Höhe von 131,00 Euro auch zur Finanzierung der Nachbarschaftshilfe durch eine ehrenamtlich engagierte Einzelperson eingesetzt werden.

Beispiele für die Nachbarschaftshilfe sind die Begleitung bei Einkäufen und zum Arzt, die Anregung und Unterstützung bei Freizeitaktivitäten und beim Aufbau bzw. bei der Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten sowie gemeinsame Beschäftigungen (z. B. leichte Bewegungsübungen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining).

Nachbarschaftshelferinnen und -helfer müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sodass ihre Tätigkeit anerkannt wird. Hierzu zählen die Schulung über Grund- und Notfallwissen im Umfang von sechs Zeitstunden (bei Vorkenntnissen zwei Zeitstunden) sowie die Registrierung beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg.

Die erste Schulung findet am Mittwoch, 4. März 2026 von 9.30 bis 16.30 Uhr im Theodor-Fliedner-Haus statt. Anmeldungen sind per E-Mail an quartiersmanagement-ffo@stiftung-spi.de oder telefonisch unter 0155 63563702 zu richten.

Die Nachbarschaftsagentur im MehrGenerationenHaus MIKADO unterstützt und steht bei Fragen zum Thema Nachbarschaftshilfe zur Verfügung.

Kontakt: Dr. Sylvia Euler | Franz-Mehring-Straße 20 | 15230 Frankfurt (Oder) | T: 0155 63563702 | E: quartiersmanagement-ffo@stiftung-spi.de