Nachlasspflegeschaft Anordnung
Volltext
Wenn Ihnen jemand Geld oder eine Leistung schuldet, ist das Ihre Schuldnerin oder Ihr Schuldner. Wenn die Person verstirbt, werden die Schulden vererbt. Die Erbin oder der Erbe beziehungsweise die Erben sind jetzt Ihre Schuldnerin oder Ihr Schuldner. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie eine Wohnung vermieten und die Mietzahlungen nach dem Tod der Mieterin oder des Mieters ausbleiben, obwohl die Wohnung nicht geräumt ist.
Wenn Sie Ihre Ansprüche gegen den Nachlass geltend machen wollen und die Erbinnen und Erben unbekannt sind, können Sie eine Nachlasspflegschaft beantragen. Die sorgt dafür, dass das Erbe gesichert wird. Somit können Sie gegenüber der Nachlasspflegschaft das Mietverhältnis kündigen und in weiteren Schritten die Räumung der Wohnung erreichen.
Das Erbe wird so lange verwaltet, bis die Erbschaft angenommen wurde. Das gilt auch, wenn keine Erbinnen oder Erben vorhanden sind oder das Erbe ausgeschlagen wird. In diesen Fällen geht das Erbe auf den Staat über. Dieser begleicht dann die Schulden bis zur Höhe des Erbschaftswerts aus dem Erbe.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag auf Nachlasspflegschaft
Voraussetzungen
- Sie können Ihr Interesse an einer Nachlasssicherung belegen, zum Beispiel durch Verträge, Schuldscheine oder Kontoauszüge.
-
Mindestens einer der folgenden Punkte trifft zu:
- Der Erhalt des Nachlasses ist gefährdet.
- Erbinnen und Erben sind unbekannt.
- Es ist ungewiss, ob die Erbinnen und Erben den Nachlass annehmen.
Kosten
Der Antrag auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft ist für Sie, die Gläubigerin oder den Gläubiger, kostenfrei. Die Kosten des Verfahrens trägt die Erbin oder der Erbe.
Verfahrensablauf
- Den Antrag auf Nachlasspflegschaft stellen Sie entweder schriftlich beim örtlich zuständigen Nachlassgericht oder erklären ihn zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts.
- Das Nachlassgericht prüft, ob der Nachlass gesichert werden muss.
- Das Nachlassgericht richtet eine Nachlasspflegschaft ein.
- Die Nachlasspflegschaft endet, wenn das Erbe nicht mehr gesichert werden muss, zum Beispiel weil eine Erbin oder ein Erbe gefunden wurde.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer des Antrags richtet sich nach dem Einzelfall.
Frist
Sie sollten Ihren Antrag zeitnah nach dem Tod Ihrer Schuldnerin oder Ihres Schuldners stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Nachlasspflegschaft endet mit Annahme des Erbes und grenzt sich damit von der Nachlassverwaltung ab.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Sprechzeiten der Ämter
Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.
Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Ausländerbehörde
| Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr | Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich. |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr | Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich. |
Sprechzeiten Standesamt
Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Bauberatung
Bauberatung
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr (13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Sprechzeiten Friedhofsverwaltung
Friedhofsverwaltung
| Montag | 09:00 - 11:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 - 11:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag |
9:00 - 11:00 Uhr |
| Oder nach Terminvereinbarung. |
Sprechzeiten der Schiedsstellen
Schiedstelle I:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Schiedstelle II:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr