Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
1. Abschnitt
Gebühr:
Bearbeitungsgebühr 67,50 € bis 125,00 €
Erteilungsgebühr 136,00 € bis 250,00 €
Die Bearbeitungsgebühr wird auf die Erteilungsgebühr angerechnet
Bearbeitung:
4 bis 16 Wochen
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis
- Reisepass
- 2 aktuelle biometrische Passbilder
- Nachweis über gesichertes Einkommen aus eigene Erwerbstätigkeit, eigenem Einkommen oder sonstigen eigenen Mitteln
- Nachweis über die geleisteten Beiträge von mind. 60 Monaten Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge
- zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen
- einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens
- Nachweis über erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses
- Mietvertrag
Formulare Ausländerbehörde
Hier finden Sie die aktuellen Formulare der Ausländerbehörde (deutsch & englisch)
Formulare (deutsch):
- Antrag Auflagenänderung (PDF, 142 kB)
- Antrag Reiseausweis etc (PDF, 105 kB)
- Datenerfassungsblatt Verpflichtungserklaerung (PDF, 252 kB)
- Merkblatt Anerkennung Hochschulabschluss (PDF, 21 kB)
- Merkblatt Aufenthaltserlaubnis Erteilung Verlängerung (PDF, 108 kB)
- Merkblatt Grenzgängerkarte Erteilung Verlängerung (PDF, 102 kB)
- Unterlagen Erteilung Verlängerung Aufenthaltserlaubnis Studenten (PDF, 91 kB)
- Vollmacht Abholung eAT (PDF, 21 kB)
Formulare (englsch):
Antragstellung:
Antrag muss persönlich schriftlich in der Ausländerbehörde gestellt werden.
Rechtsgrundlagen:
§§ 9 (2), und (3), 9a, 19, 21, 23 (2), 26 (3), und (4), 28 Aufenthaltsgesetz
2. Abschnitt
Sprechzeiten der Ämter
Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.
Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Ausländerbehörde
| Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr | Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich. |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr | Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich. |
Sprechzeiten Standesamt
Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Bauberatung
Bauberatung
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr (13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Sprechzeiten Friedhofsverwaltung
Friedhofsverwaltung
| Montag | 09:00 - 11:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 - 11:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag |
9:00 - 11:00 Uhr |
| Oder nach Terminvereinbarung. |
Sprechzeiten der Schiedsstellen
Schiedstelle I:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Schiedstelle II:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr