Personalausweis Verlust

1. Abschnitt

Der Verlust des Personalausweises und sein Wiederauffinden ist der Ausweisbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Gebühr: gebührenfrei

Bearbeitung: sofort

Erforderliche Unterlagen:
- Reisepass oder Führerschein zur Identifikation
- Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Familienbuch
- soll ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, so wird dafür ein biometrisches Passfoto 
  benötigt

Zusätzliche Hinweise:
Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeit von maximal drei Monaten.
Der Verlust ist unverzüglich in der Abteilung Bürgerservice, Bereich Bürgerbüro anzuzeigen.

Antragstellung: persönlich

Rechtsgrundlagen: Gesetz über Personalausweise und elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)