Reisepass Verlust
1. Abschnitt
Der Verlust Ihres Reisepasses und sein Wiederauffinden ist der Passbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Gebühr: gebührenfrei
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen:
- Familienstammbuch oder Geburtsurkunde/Heiratsurkunde
- wenn vorhanden, ein anderes amtliches Dokument z. B. Personalausweis, Führerschein zur
Gebühr: gebührenfrei
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen:
- Familienstammbuch oder Geburtsurkunde/Heiratsurkunde
- wenn vorhanden, ein anderes amtliches Dokument z. B. Personalausweis, Führerschein zur
Identifikation
Zusätzliche Hinweise: Zeigen Sie den Verlust bitte unverzüglich dem Bürgerservice/Bürgerbüro an.
Antragstellung: persönlich
Rechtsgrundlagen: Passgesetz (PassG)
Zusätzliche Hinweise: Zeigen Sie den Verlust bitte unverzüglich dem Bürgerservice/Bürgerbüro an.
Antragstellung: persönlich
Rechtsgrundlagen: Passgesetz (PassG)
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.