Reisepass Verlust

1. Abschnitt

Der Verlust Ihres Reisepasses und sein Wiederauffinden ist der Passbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Gebühr: gebührenfrei

Bearbeitung: sofort

Erforderliche Unterlagen:
- Familienstammbuch oder Geburtsurkunde/Heiratsurkunde 
- wenn vorhanden, ein anderes amtliches Dokument z. B. Personalausweis, Führerschein zur 
  Identifikation

Zusätzliche Hinweise: Zeigen Sie den Verlust bitte unverzüglich dem Bürgerservice/Bürgerbüro an.

Antragstellung: persönlich

Rechtsgrundlagen: Passgesetz (PassG)

Sprechzeiten Bürgerbüro

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.