Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung

Teaser

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für in der Schwangerschaft notwendigen Früherkennungsuntersuchungen und Tests.

Volltext

Die gesetzliche Schwangerschaftsvorsorge beinhaltet ausführliches Beratungsgespräch, in dem Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie zu persönlichen und familiären Erkrankungen, Ihrem aktuellen Befinden und Ihrer Lebenssituation befragt. Im Rahmen der körperlichen Untersuchung wird auch Gewicht und Blutdruck gemessen sowie eine Blut- sowie Urinprobe genommen.

Im Anschluss an die Erstuntersuchung stellt die Ärztin oder der Arzt den Mutterpass aus. In diesem werden alle Daten notiert, die für Schwangerschaft und Geburt wichtig sind.

Nach der Erstuntersuchung finden weitere Kontrollen zunächst im Abstand von vier Wochen statt. In den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten verkürzt sich der Abstand auf etwa zwei Wochen. Die Ärztin oder der Arzt kontrolliert bei jedem Termin die Herztöne des Kindes und Ihr Gewicht. Außerdem wird der Hämoglobingehalt Ihres Blutes überwacht. Im Verlauf der Schwangerschaft folgen zudem Tests auf eine Infektion mit Hepatitis B (HBs-Antigen) und das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes (Glukosetoleranztest).

Weitere Leistungen sind jeweils eine Ultraschalluntersuchung im ersten, zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel und ein Screening zum Schwangerschaftsdiabetes.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Elektronische Gesundheitskarte,
  • Mutterpass (wird bei der Erstuntersuchung ausgestellt)

Kosten

Keine. Leistungen, die über eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung hinausgehen, werden nicht von der Krankenkasse bezahlt.

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen. 

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 27.11.2020
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.

Sprechzeiten der Ämter

Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.

Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung

Dienstag            09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag​        09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:

Sprechzeiten Bürgerbüro

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Ausländerbehörde

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​ Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich.

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag:      09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Donnerstag:  09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde

​Montag 08:00​ - 12:00 Uhr
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ geschlossen​
Donnerstag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Bauberatung

Bauberatung

​Montag 09:00​ - 12:00 Uhr
(13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 09:00​ - 12:00 Uhr

Sprechzeiten Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung

​Montag 09:00​ - 11:00 Uhr​
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch​ 9:00​ - 11:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​

9:00​ - 11:00 Uhr

  Oder nach Terminvereinbarung.

Sprechzeiten der Schiedsstellen

Schiedstelle I:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Schiedstelle II:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr