Sondersprechzeiten für die Abholung von Ausweisdokumenten

In den vergangenen Monaten ist es im Rahmen der externen Produktion aller Ausweisdokumente zu außerhalb des Einflussbereiches der Stadt Frankfurt (Oder) verschuldeten Verzögerungen gekommen. Aufgrund dessen kam es zu einer Anstauung der produzierten und zur Abholung bereitliegenden Ausweisdokumente im Bürgerbüro. Hintergrund der Anstauung war die notwendige Einstellung des Serviceangebotes der Vereinbarung von Dokumentenabholterminen bereits schon während des Beantragungsprozesses. Dieser Service musste aufgrund der schwierigen Planbarkeit der Dokumentenlieferungen temporär ausgesetzt werden. Mittlerweile kann der Terminservice wieder genutzt werden. Die Lieferzeiten der Ausweisdokumente haben sich wieder normalisiert und sind planbar.

 

Die Bürgerinnen und Bürger, die während der verlängerten Dokumentenlieferzeit keinen Abholtermin während des Beantragungsprozesses erhalten haben und deren Ausweisdokumente im Bürgerbüro zur Abholung bereitliegen, erhalten in den nächsten Tagen (nach dem 18.12.2024) ein Informationsschreiben des Bürgerbüros. In diesem wird auf das zur Abholung bereitliegende Ausweisdokument hingewiesen. Zur schnellen und vereinfachten Abholung der betreffenden Ausweisdokumente werden einmalig Sondersprechzeiten im Januar und Februar 2025 angeboten, zu denen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ihr Ausweisdokument im Bürgerbüro ohne vorherige Terminvereinbarung abholen können.

 

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Sondersprechzeiten ausschließlich für die Abholungen der von den Lieferschwierigkeiten betroffenen Ausweisdokumente vorgesehen sind und in diesen Zeiten keine anderen Dienstleistungen angeboten werden können.

 

Weiterhin besteht natürlich auch die Möglichkeit der eigenständigen Buchung eines Dokumentenabholtermins über die Online-Terminvergabe.

 

Die mittels des Informationsschreibens angebotenen Sondersprechzeiten sind nicht verpflichtend, sondern stellen ein zusätzliches Serviceangebot dar.

 

Sollten Bürgerinnen und Bürger das Informationsschreiben erhalten, die zwischenzeitlich bereits eigenständig das Ausweisdokument im Bürgerbüro abgeholt haben, können sie dieses als gegenstandslos betrachten.  

 

Mittlerweile bekommen die Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung eines Ausweises oder Reisepasses wieder direkt einen Termin zur Abholung. Es ist davon auszugehen, dass der „Rückstau“ von nicht abgeholten Dokumenten im Januar / Februar 2025 abgebaut werden kann.