Sperrmüll Entsorgung

Urheber

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Teaser

Die Sperrmüllentsorgung erfolgt durch die jeweiligen öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger. Einzelheiten sind in den Abfallentsorgungssatzungen geregelt.

Volltext

Bürger und Gewerbetreibende können Sperrmüll (kaputte Möbel, alte Matratzen, etc.) bei ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Entsorgung abgeben. Im jeweiligen Entsorgungsgebiet bieten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eine Abholung an oder der Sperrmüll kann bei den jeweiligen Wertstoff- oder Recyclinghöfen abgegeben werden. Noch funktionsfähige Möbel können auch an Sozialkaufhäuser weitergegeben werden oder über Internetplattformen (Kleinanzeigen.de, nebenan.de, etc.) weiter verschenkt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Es gelten die Bedingungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Kosten

Die Kosten richten sich nach den jeweiligen Bedingungen in der Abfallentsorgungssatzung sowie in der Gebührensatzung des öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträgers

Bearbeitungsdauer

In der Regel wenige Tage

Voraussetzungen

Die Anmeldung von Sperrmüll zur Abholung ist nur für Grundstücke möglich, die an die Abfallentsorgung angeschlossen sind (Anmeldung zur Restabfallentsorgung)

Die Abgabe von Sperrmüll an Wertstoffhöfen bzw. Recyclinghöfen ist den privaten Haushalten und Gewerbetreibenden innerhalb der jeweiligen Kreise vorbehalten.

Verfahrensablauf

Bei Abholung von Sperrmüll wird in der Regel ein Abholtermin vereinbart. Sperrmüll ist rechtzeitig vorher bereitzustellen (jedoch frühestens am Vorabend vor der Abholung).

Rechtsbehelf

Siehe Gebührenbescheid

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sperrmüll zur Abholung am Straßenrand bereitgestellt wird, ist darauf zu achten, dass die Verkehrssicherheit für andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet wird. Die Gehwege, Radwege und Fahrbahnen für den motorisierten Verkehr dürfen nicht mit Sperrmüll verstellt werden.      

Zuständige Stelle

Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.11.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg