Tierseuchenallgemeinverfügung zur aviären Influenza (Geflügelpest)
Aufgrund der aktuellen Seuchenlage im Hinblick auf das hochpathogene aviäre Influenza Virus (HPAI) – die sogenannte Geflügelpest – erlässt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Frankfurt (Oder) eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung mit verschärften Vorschriften u. a. hinsichtlich der Biosicherheitsmaßnahmen und einer generellen Stallpflicht für Geflügel sowie ein Ausstellungsverbot. Diese tritt am 30. Oktober 2025 in Kraft.
Da das Virus deutschland- und europaweit in der Wildvogelpopulation auftritt, ist es zur Vermeidung eines Eintrages aus der Wildvogelpopulation in die Tierbestände besonders wichtig, jeden direkten oder indirekten Kontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln weitestmöglich zu vermeiden.
Der Zugang von Wildvögeln zu Futter, Einstreu und weiteren Gegenständen sowie der direkte Kontakt zwischen Wildvögeln und gehaltenen Vögeln ist zu verhindern. Auch der Personenverkehr in den Betrieben und bei privater Haltung sollte möglichst eingeschränkt werden.
Zur Minimierung des Risikos von Erregereinträge aus dem Wildbestand in Nutzgeflügelhaltungen müssen die strengen Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt beachtet werden.
Die angespannte Lage erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Veterinärbehörden sowie Tierhalterinnen und -haltern, um Ausbrüche frühzeitig zu erkennen, Infektionsketten zu unterbrechen und wirtschaftliche wie tiergesundheitliche Schäden zu minimieren.
Bei unklaren Krankheits- und Todesfällen bei Geflügel und Wildvögeln ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Frankfurt (Oder) (E: vet@frankfurt-oder.de) unverzüglich zu informieren.