Verbringung von Abfällen in Deutschland und Europa Zustimmung

Volltext

Innerhalb der Europäischen Union (EU) einschließlich der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) ist die grenzüberschreitende Ein- beziehungsweise Ausfuhr (Verbringung) von Abfällen erlaubt. Dafür müssen Sie zuvor ein Bewilligungsverfahren (Notifizierungsverfahren) durchgeführt haben. Dieses Verfahren ist für Verbringungen von Abfällen der „Gelben“ Abfallliste, von nicht gelisteten Abfällen und generell von zur Beseitigung bestimmten Abfällen verpflichtend.

Hinweis: Für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen gelten unterschiedliche Vorschriften, je nach

  • Einstufung des Abfalls (Grüne oder Gelbe Abfallliste),
  • Art der Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) und
  • Empfängerstaat.
     

Wenn Sie Abfälle in Nicht-EU- oder EFTA-Staaten ausführen möchten, sollten Sie sich frühzeitig an die zuständige Behörde wenden, um sich über die im Einzelnen gültigen Bestimmungen zu informieren.

Welche Abfälle wie eingestuft werden, können Sie in den "Konsolidierten Abfalllisten" der Anlaufstelle Basler Übereinkommen nachlesen.

Die Notifizierung gilt für höchstens ein Jahr. Lediglich Notifizierungen zu Verwertungsanlagen mit Vorabzustimmung können bis zu 3 Jahre gültig sein.

Die Behörden können jedoch auch kürzere Zeiträume genehmigen. In diesem Fall ist die Abfallverbringung so lange erlaubt, wie die Zustimmungen aller Behörden gültig sind.

Für die Ausfuhr von "grünen" Abfällen zur Verwertung innerhalb der EU gelten lediglich Informationspflichten.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Angaben zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie dem Anhang IA, IB, Anhang II der Verordnung (EG) 1013/2006.

Voraussetzungen

Dieses Verfahren gilt für alle grenzüberschreitenden Abfallverbringungen.

Kosten

Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV), Tarifstellen 3.23.1 - 3.23.4

Sprechzeiten der Ämter

Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.

Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung

Dienstag            09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag​        09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:

Sprechzeiten Bürgerbüro

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Ausländerbehörde

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​ Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich.

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag:      09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Donnerstag:  09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde

​Montag 08:00​ - 12:00 Uhr
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ geschlossen​
Donnerstag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Bauberatung

Bauberatung

​Montag 09:00​ - 12:00 Uhr
(13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 09:00​ - 12:00 Uhr

Sprechzeiten Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung

​Montag 09:00​ - 11:00 Uhr​
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch​ 9:00​ - 11:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​

9:00​ - 11:00 Uhr

  Oder nach Terminvereinbarung.

Sprechzeiten der Schiedsstellen

Schiedstelle I:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Schiedstelle II:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr