Verfahrenslotsin der Stadt Frankfurt (Oder) nach §10b Abs. 1 SGB VIII
Informationen zur Verfahrenslotsin
Die Verfahrenslotsin berät und unterstützt unabhängig
- Kinder, Jugendliche und junge Menschen (bis 27 Jahre) mit (drohender) Behinderung (geistig, körperlich, seelisch, mehrfach, Sinnesbeeinträchtigung) wohnhaft in Frankfurt (Oder) im Hinblick auf (mögliche) Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX/VIII)
- deren Eltern
- deren Betreuer
- deren Personensorgeberechtigten
- deren Erziehungsberechtigten
Was können Sie von der Verfahrenslotsin erwarten?
Beratung, Begleitung, Unterstützung bei der Antragstellung, Verfolgung und Verwirklichung von Rechten auf Leistungen der Eingliederungshilfe:
- Erfassen von Anliegen und individueller Bedarfe
- Informationen zur sozialen Gesetzgebung
- Vermittlung von Ansprechpartnern
- Beratung zu mögl. Hilfsangeboten
- Beratung über Rechte und mögliche Ansprüche
- Beratung, Unterstützung, Begleitung im Antrags-, Widerspruchsverfahren etc.
- Unterstützung und Begleitung beim Umgang mit Behörden (auf Wunsch Teilnahme an Planverfahren, Begleitung bei Terminen usw.)
Wie berät bzw. unterstützt die Verfahrenslotsin?
- freiwillig, unabhängig, vertraulich, kostenlos
- ohne Antrag (ggfs. auch ohne Diagnosen)
- zu jedem Zeitpunkt im Verfahren
- Kontakt, wie von Ihnen gewünscht (beim Amt für Jugend und Soziales, bei Ihnen Zuhause, telefonisch, in Beratungszentren)
Online-Terminvergabe
Frau Katrin Bertz: Detailseite
Stadt Frankfurt (Oder)
Verfahrenslotsin Eingliederungshilfe
Logenstraße 8
Oderturm
15230 Frankfurt (Oder)
Online-Terminvergabe Amt 50
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Sachgebiet Soziales innerhalb von Einrichtungen
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Sachgebiet Soziales außerhalb von Einrichtungen
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Allgemeiner Sozialer Dienst
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Wirtschaftliche Jugendhilfe
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Allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 16:00 Uhr