Winterdienst - Gehbahn
1. Abschnitt
Wie alle Eigentümer an Grund und Boden muss die Stadt ihren Anliegerpflichten hinsichtlich der Gewährleistung eines ausreichenden Winterdienstes nachkommen. Die Durchführung des Gehbahnwinterdienstes an städtischen Liegenschaften obliegt der Abteilung Grünanlagen und Stadtservice.
Rechtsgrundlagen:
Allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 16:00 Uhr