Winterdienst und Anliegerpflichten bei Schnee- und Eisglätte: Voraussetzung für sichere Abfallentsorgung

Die anhaltende Schnee- und Eisglätte führt derzeit bei der Müllabfuhr zu erheblichen Einschränkungen im gesamten Stadtgebiet. Die Fahrerinnen und Fahrer der Entsorgungsfahrzeuge entscheiden vor Ort sicherheitsbedingt, ob Straßen befahrbar sind. Zwar ist der Entsorger bemüht, auch unter winterlichen Bedingungen alle Straßen planmäßig anzufahren, dies ist jedoch bei nicht geräumten, stark vereisten Straßen oder engen Durchfahrten nicht immer möglich. Die Fahrerinnen und Fahrer tragen eine hohe Verantwortung – sowohl für die eingesetzten Fahrzeuge als auch für andere Verkehrsteilnehmende – und müssen aus Gründen der Verkehrs- und Betriebssicherheit situationsbezogen entscheiden, ob eine Straße befahren werden kann oder ausgelassen werden muss.

Insbesondere viele Anliegerstraßen und Gehwege sind schlecht oder gar nicht geräumt. Dies beeinträchtigt zum einen die Verkehrssicherheit, erschwert zum anderen die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle.

Um eine geregelte und sichere Anfuhr der Entsorgungsfahrzeuge zu gewährleisten, sind Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich aufgefordert, ihren Anliegerpflichten nachzukommen. Wer als Anliegerin und Anlieger gilt, ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankfurt (Oder) geregelt, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Frankfurt (Oder), Jahrgang 36, Nr. 14 vom 17.12.2025.

Anliegerinnen und Anlieger sind verpflichtet:

  • Gehwege und soweit erforderlich auch Fahrbahnen von Schnee und Eis zu befreien bzw. mit abstumpfenden Mitteln zu sichern,
  • am Leerungstag rechtzeitig den Weg vom Standplatz der Abfallbehälter bis zum Straßenrand schnee- und eisfrei zu halten,
  • Durchgänge durch Schneewälle am Straßenrand zur Fahrbahn zu schaffen,
  • Fahrzeuge so zu parken, dass die erforderliche Durchfahrtsbreite für Müllfahrzeuge gewährleistet ist.

Bewohnerinnen und Bewohner von Straßen, die am Abfuhrtag nicht oder nur unzureichend geräumt sind, insbesondere Anliegerstraßen und steile Zufahrten, werden gebeten, ihre Abfallbehälter an die nächstgelegene geräumte Straße zu bringen.

Bei anhaltend schlechten oder unveränderten Straßenverhältnissen kann eine Nachleerung nicht in jedem Fall erfolgen. In diesen Fällen wird die Abfuhr erst wieder zum nächsten regulären Abfuhrtermin durchgeführt.