Winzerring 12a/b
Objekt:
Bei Abriss des Bestandsgebäudes ist eine Neubebauung im Rahmen des nachwirkenden Bestandsschutzes planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch möglich. Die Zulässigkeit von Nutzungen wird durch den Gebietscharakter als „Allgemeines Wohngebiet“ bestimmt.
Gewerbliche Nutzungen und Nutzungen nach §4 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe u.ä.) sind auszuschließen.
Eine bauordnungsrechtliche Beurteilung kann nur im Zusammenhang mit einer konkreten Bebauungsabsicht erfolgen.
Grundstück unterliegt dem Wirkungsbereich der BaumSchVOFF vom 12.11.2009, Amtsblatt 20 vom 02.12.2009.
Stadtgebiet ist mit Strom, Wasser, Telefon, Erdgas und zentralem Abwasser erschlossen. Erwerbsgrundstück ist neu zu erschließen.
Lage:
Verkehrstechnisch ist Erwerbsgrundstück gut erschlossen. Haltestellen der Straßenbahn befinden sich im Bereich der Leipziger Straße, die der Stadtbuslinie in der Puschkinstraße.
Grundstücksdaten:
Flurstücke: 59, 77, tlw.
Grundstücksgröße: ca. 5.050 m²
Nutzungsmöglichkeiten:
Kaufpreis:
Der Kaufpreis des Grundstücks beträgt 150.000,00,- €, zzgl. Nebenkosten
Die Einsichtnahme in die Unterlagen der o. g. Immobilie ist nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Der Verkauf bedarf der Zustimmung der städtischen Gremien. Die Stadt Frankfurt (Oder) behält sich vor, von einem Verkauf des Grundstückes abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut anzubieten. Die Stadt Frankfurt (Oder) ist frei bei der Vergabe von Grundstücken.
Die Stadt Frankfurt (Oder) ist frei bei der Vergabe von Grundstücken.