Zweitpass beantragen

Volltext

In der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Als Ausnahme gilt, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an einem Zweitpass nachweisen.

Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn Sie zum Beispiel

  • in einen Staat reisen wollen, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.
  • für eine Fluggesellschaft oder eine Schifffahrtslinie arbeiten.

Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

Folgende Begründungen sind nicht ausreichend:

  • allgemeiner Wunsch
  • häufige Auslandsreisen
  • die bloße Möglichkeit, dass Sie in unbestimmter Zukunft einen Zweitpass benötigen, zum Beispiel für eine geplante Weltreise

Wenn Sie bereits im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie berechtigte Gründe bei jeder Neubeantragung erneut nachweisen.

Wenn Ihr Reisepass bereits vor dem Ablauf der Gültigkeit vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

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Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie einen Zweitpass erhalten.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel:
    • schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers
    • Buchungsbestätigungen
    • Flugtickets
  • gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstandsurkunden.
  • Wenn Sie sich bei der Abholung vertreten lassen wollen, benötigt die Vertreterin oder der Vertreter:
    • das eigene Ausweisdokument, also
      • Personalausweis
      • Reisepass oder
      • vorläufige Versionen
    • Vollmacht

Voraussetzungen

  • Sie haben ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten gültigen Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
    • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass, weil Sie während der Visumbeantragung zeitlich parallel weitere Reisen in passpflichtige Länder geplant haben und durchführen wollen.
    • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden.
    • Sie gehören bestimmten Personengruppen an:
      • das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen
      • das seefahrende Personal von Seeschifffahrtsunternehmen
      • Mitglieder des zivilen Gefolges und Angehörige des NATO-Truppenstatuts, deren Reisepass eine Statusbescheinigung enthält

Kosten

Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den zweiten Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen.

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.



  • Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren.

    Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren

    Gebühr: 92,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: 37,50 EUR (Vorkasse: ja)

  • Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: 59,50 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird

    Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

    Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • zusätzliche Gebühr für einen zweiten Reisepass im Expressverfahren

    Gebühr: 32,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr für einen vorläufigen zweiten Reisepass

    Gebühr: 26,00 EUR (Vorkasse: ja)

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihren zweiten Reisepass persönlich beantragen.

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für Ihre Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend.
    • Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der zweite Reisepassantrag in der Regel von allen Elternteilen, die sorgeberechtigt sind, zu stellen.
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren zweiten Reisepass abholen können.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
  • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

Bearbeitungsdauer

  • 2 Woche(n)
    • Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 2 Wochen.

Hinweise (Besonderheiten)

Expresspass und vorläufiger Reisepass:

Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den zweiten Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Im Expressverfahren beantragte Pässe liegen in der Regel nach 3 bis 4 Werktagen in der Behörde abholbereit vor.

Nur wenn Sie den zweiten Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger zweiter Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.06.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern (BMI)

Zuständige Stelle

Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Sprechzeiten der Ämter

Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.

Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung

Dienstag            09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag​        09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:

Sprechzeiten Bürgerbüro

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Ausländerbehörde

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​ Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich.

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag:      09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Donnerstag:  09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde

​Montag 08:00​ - 12:00 Uhr
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ geschlossen​
Donnerstag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Bauberatung

Bauberatung

​Montag 09:00​ - 12:00 Uhr
(13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 09:00​ - 12:00 Uhr

Sprechzeiten Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung

​Montag 09:00​ - 11:00 Uhr​
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch​ 9:00​ - 11:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​

9:00​ - 11:00 Uhr

  Oder nach Terminvereinbarung.

Sprechzeiten der Schiedsstellen

Schiedstelle I:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Schiedstelle II:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr