Sonderparkerlaubnis für Handwerker in Frankfurt (Oder): Die Stadt Frankfurt (Oder) bietet für Handwerksbetriebe Ausnahme-genehmigungen für das Parken im Stadtgebiet an – sogenannte Handwerkerparkkarten.

Diese Ausnahmegenehmigungen ermöglichen es Handwerkern, auf Parkflächen mit Parkscheinautomaten zu parken, ohne einen Parkschein zu lösen und umfassen weitere Berechtigungen bzw. Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.

Es kann außerdem zugelassen werden:

•             im eingeschränkten Haltverbot zu parken

•             in einem eingeschränkten Haltverbot für eine Zone zu parken,

•             auf Parkflächen mit Parkzeitbegrenzung über die zugelassene Zeit hinaus zu parken

•             auf Parkplätzen für Bewohner zu parken.

Die Ausstellung dieser Ausnahmegenehmigungen erfolgt in der Regel für ein Jahr und ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der bundesweit geltenden Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und könnte bis zu 767 Euro pro Jahr betragen. In Frankfurt (Oder) liegt sie im Moment sehr deutlich darunter.

Die Handwerkerparkkarten können bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Frankfurt (Oder) beantragt werden (Stadthaus | Haus 1 | Goepelstraße 38).

Die Sprechzeiten sind:

Dienstag        9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag   9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr