Tierseuchenallgemeinverfügung „Newcastle Disease“ aufgehoben
Die Newcastle Disease Tierseuchenallgemeinverfügung der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) vom 07. Mai 2026 wird gemäß Erlass des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 26. Juni 2026 zur Anordnung von Maßnahmen zur Vorbeugung vor der Einschleppung und zur frühzeitigen Erkennung mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Somit sind Taubenauflässe in der Stadt Frankfurt (Oder) nach Anzeige beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Frankfurt (Oder) wieder erlaubt.
Die Vorgaben der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest- Verordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 2 3538) zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665, 2664) sind weiterhin zu berücksichtigen, das heißt u. a.: Alle Geflügelhalterinnen und -halter, die der Anzeigepflicht ihrer Geflügelhaltung noch nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, dies unverzüglich beim Veterinäramt Frankfurt (Oder) nachzuholen. Das Auftreten von vermehrt krankem oder verendetem Hausgeflügel und Haustauben ist dem Veterinäramt unverzüglich zu melden.