Absolute Haltverbote in der Bahnhofstraße
Bis Freitag, 14. August, gelten in der Bahnhofstraße auf der Höhe der Hausnummern 15 bis 19 absolute Haltverbote.
Die dadurch vorübergehend entfallen Parkflächen am rechten Fahrbahnrand werden als Haltestellen für den Schienenersatzverkehr des RE 1 der Ostdeutschen Eisenbahn GmbH (ODEG) genutzt.
Die stationierten Haltverbote sind unbedingt zu beachten. Deren Einhaltung wird regelmäßig durch die Mitarbeitenden des Stadtordnungsdienstes kontrolliert, um den Bussen einen ungehinderten Halt und den Fahrgästen ein uneingeschränktes Ein- und Aussteigen zu ermöglichen.
Die Bewohnerinnen und Bewohner, die im Besitz einer Bewohnerparkkarte für die Parkzone Z 7 sind, können während der Zeit des Halteverbotes den Parkplatz am Stiftsplatz in der Rudolf-Breitscheid-Straße benutzen.