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Oderfahrt unter der Oderbrücke Mai 2015 © Stadt Frankfurt (Oder) Diagonale © Stadt Frankfurt (Oder)
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Anliegerpflichten im Winterdienst

Auf Grund der aktuellen Witterungsverhältnisse bittet das Amt für Öffentliche Ordnung der Stadt Frankfurt (Oder) nochmals alle Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt ausdrücklich um Beachtung der Regelungen des § 4 Abs. 4 der Satzung der Stadt Frankfurt (Oder) über die Reinigung und den Winterdienst öffentlicher Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Gebühren,

Straßenreinigungssatzung:

Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung (PDF, 114 kB, Aktuelle Satzung der Stadt Frankfurt (Oder) über die Reinigung und den Winterdienst öffentlicher Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Gebühren (Straßenreinigungssatzung) vom 19.10.2023)

Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung (Anlage) (PDF, 187 kB, Erläuterungen zum Straßenreinigungsverzeichnis der aktuellen Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung (mit Straßenklassen ,Reinigungsklassen und Zuständigkeit))

Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung (Straßenverzeichnis) (PDF, 233 kB, Straßenverzeichnis der aktuellen Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung)

Nach der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung sind in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich zu beseitigen.

Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m und bei geringeren Gehbahnbreiten in voller Breite von Schnee freizuhalten. Anliegerstraßen, die nicht vom Winterdienst erfasst werden, sind gemäß aktuell gültiger Satzung bis zur jeweiligen Straßenmitte vom Schnee zu räumen, was insbesondere auch bei Eckgrundstücken zu beachten ist.

Sofern vorhanden, schließt das Räumen und Streuen der Gehwege das Freihalten der Ampel- und Straßenübergänge in einer Breite von 1,50 m ein.