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Reihenhausgrundstücke im Südöstlichen Stadtzentrum

Die Stadt Frankfurt (Oder) bietet im Südöstliches Stadtzentrum frei parzellierbare Grundstücke zur Bebauung mit Reihenhäusern oder Wohn- und Geschäftshäusern an.

Die Stadt Frankfurt (Oder) bietet im Südöstliches Stadtzentrum gemeinsam mit Ihrem treuhänderischen Entwicklungsträger DSK auf der Grundlage des vorhandenen städtebaulichen Konzepts frei parzellierbare Grundstücke zur Bebauung mit Reihenhäusern oder Wohn- und Geschäftshäusern an.

Der Verkauf der Grundstücke erfolgt direkt von der Stadt Frankfurt (Oder) bzw. dem treuhänderischen Entwicklungsträger DSK und ohne Bindung an einen Bauträger oder einen Architekten (bei Bedarf steht Ihnen die Stadt bei der Auswahl jedoch gerne zur Verfügung). Maklerprovisionen oder ähnliches fallen nicht an.

Die Grundstücksbreite ist in den Baufeldern variabel zwischen 6 und 10 m, die Grundstückstiefe orientiert sich an den örtlichen Gegebenheiten und ist aufgrund des städtebaulichen Konzepts mit ca. 25 bis 30 m vorgegeben. Somit stehen Grundstücksgrößen zwischen 180 und 400 qm zur Verfügung.

Die Grundstücke werden voll erschlossen verkauft, Erschließungsbeiträge fallen nicht mehr an (ausgenommen Hausanschlusskosten). Die Grundstückspreise werden zeitnah zum Verkauf durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ermittelt. Die angegeben Werte sind circa Werte und beziehen sich auf blockbezogenen Wertansätze aus dem Jahr 1999.

Für nähere Informationen stehen Ihnen die Ansprechpartner Herr Isken vom Team Sanierung / Stadterneuerung des Bauamtes der Stadt Frankfurt (Oder) gern zur Verfügung.

Weitere Grundstücke an der Fischerstraße, Lehmgasse, Walter-Korsing-Straße und Zum Oderarm stehen für eine kurzfristige Realisierung bereit. Falls Ihrerseits ein Interesse an der Errichtung eines Reihen- oder Mehrfamilienhauses, an einem kombinierten Wohn und Geschäftshauses besteht, stehen wir Ihnen für einen Gesprächstermin gerne zur Verfügung.

Der Verkauf bedarf der Zustimmung der städtischen Gremien. Die Stadt Frankfurt (Oder) behält sich vor, von einem Verkauf des Grundstückes abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut anzubieten. Die Stadt Frankfurt (Oder) ist frei bei der Vergabe von Grundstücken.

Garantieausschluss
Für den Zustand, die Beschaffenheit und Gebrauchsfähigkeit des Grundstücks, des Gebäudes, der Anlagen und Einrichtungen übernimmt die Stadt Frankfurt (Oder) keine Garantie.
Die in diesen Exposés/Beschreibungen enthaltenen Angaben gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit, sie sind auch keine Eigenschaften im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB und sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Der Kaufinteressent ist in jedem Fall gehalten, sich über den Gegenstand ein eigenes Bild zu verschaffen und die für seine Kaufentscheidung notwendigen Informationen selbständig einzuholen.

Formblatt Antrag auf Bauplatz 2008 (PDF, 99 kB)

 

Dokumente

Einleger Faltblatt Wohnbaufoerderung 02-2008 (PDF, 474 kB)

Foerderprogramme Wohnimmobilien - Kurzinfo 2007 (PDF, 134 kB)

Formblatt Antrag auf Bauplatz 2008 (PDF, 99 kB)

Richtlinie Wohneigentumsfoerderung neu 2008 (PDF, 547 kB)

Vermarktungsflyer 05-03-2009 (PDF, 1.1 MB)

Vermarktungsplakat 10-04-2008 b (PDF, 3.3 MB)

WohneigentumInnenstadtR (PDF, 68 kB)