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Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

Sie können den Antrag alternativ auch an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge senden (https://bscw.bund.de). Über den Antrag entscheidet dann die zuständige Ausländerbehörde.

Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde, wenn Sie

  • in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: die Kreisverwaltung.
  • in einer kreisfreien Stadt wohnen: die Stadtverwaltung.