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Meldung von Bürgeranliegen - treten Sie in direkten Kontakt mit der Verwaltung

Meldung von Bürgeranliegen - treten Sie in direkten Kontakt mit der Verwaltung

Sie wollen sich in Frankfurt (Oder) engagieren, ohne sich gleich in die Stadtverordnetenversammlung wählen zu lassen? Sie haben tolle Ideen, wie Sie unsere Stadt vorantreiben können? Sie haben Tipps, wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung aktiv werden sollten? Im Bereich Bürgeranliegen können Sie Hinweise und Missstände melden. Mit dem Bereich Bürgerbeteiligungen haben Sie die Möglichkeit, mit anderen Bürgern und mit Fachleuten der Stadt in einen Dialog- Prozess zu treten und sich für Ihre Stadt zu engagieren.


Mit der Meldung von Hinweisen/Anliegen und Beiträgen akzeptieren Sie die folgenden

Nutzungsbedingungen der Bürgerplattform

§ 1 Geltungsbereich

Für die Nutzung der Bürgerplattform (nachfolgend "Dienst" genannt) der Stadt Frankfurt (Oder) (nachfolgend "Anbieter" genannt) gelten nachfolgende Bedingungen. Die Nutzung der Bürgerplattform ist nur zulässig, wenn Sie als Nutzer diese Nutzungsbedingungen akzeptieren.

§ 2 Registrierung, Vertragsschluss und -gegenstand

(1) Voraussetzung für die Nutzung ist die Registrierung über das entsprechende Online-Formular. Nach der Registrierung über das Online-Formular auf der Website, die zusammen mit der Übermittlung des jeweiligen Anliegens / Hinweises erfolgt, bekommen Sie eine Bestätigungs-E-Mail zur Verifizierung Ihrer Daten zugeschickt, mit der Sie Ihre Registrierung per Mouseclick bestätigen können. Für jedes Anliegen / jeden Hinweis wird ein neuer Link an die angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers übersendet. Die Registratur erfolgt jeweils nur für ein Anliegen / Hinweis.

(2) Mit der Einstellung Ihres Beitrages durch den Anbieter, kommt der unentgeltliche Nutzungsvertrag zustande (Vertragsschluss).

(3) Vertragsgegenstand ist die kostenlose Nutzung der Funktionen des Dienstes als Online-Kommunikationsplattform. Hierzu wird Ihnen als Nutzer für jedes Anliegen / jeden Hinweis jeweils ein „Account“ bereitgestellt, mit dem Sie Beiträge und Themen auf dem Dienst einstellen können.

(4) Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung oder Teilnahme am Dienst. Es gilt das uneingeschränkte Hausrecht des Anbieters.

(5) Ihr Account darf nur von Ihnen selbst genutzt werden. Ebenso sind Sie als Inhaber des Accounts für den Schutz vor dessen Missbrauch verantwortlich. Ihre Zugangsdaten sind daher vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

§ 3 Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter gestattet dem Nutzer, im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen auf dem Dienst Beiträge zu veröffentlichen. Der Anbieter ist bemüht, den Dienst verfügbar zu halten. Der Anbieter übernimmt keine darüber

hinausgehenden Leistungspflichten. Insbesondere besteht kein Anspruch des Nutzers auf eine ständige Verfügbarkeit des Dienstes. Der Nutzer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Website technisch nicht zu realisieren ist.

(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit,

Verlässlichkeit, Aktualität und Brauchbarkeit der bereit gestellten Inhalte.

(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur des Dienstes sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern und zu erweitern.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, seinen Dienst jederzeit zu beenden. Der Anbieter ist dann verpflichtet, die von den Nutzern erstellten Beiträge zu löschen.

§ 4 Pflichten als Foren-Nutzer

(1) Als Nutzer verpflichten Sie sich, dass Sie keine Beiträge veröffentlichen werden, die gegen diese Regeln, die guten Sitten oder sonst gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Es ist Ihnen insbesondere untersagt,

  • Beiträge zu veröffentlichen, deren Veröffentlichung einen Straftatbestand erfüllen oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen;
  • beleidigende, rassistische, diskriminierende, pornographische oder unwahre Inhalte zu veröffentlichen;
  • gesetzlich, insbesondere durch das Urheber- und Markenrecht, geschützte Inhalte ohne Berechtigung zu verwenden;
  • wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen;
  • Ihr Thema mehrfach im Dienst einzustellen (Verbot von Doppelpostings);
  • Presseartikel Dritter ohne Zustimmung des Urhebers im Dienst zu veröffentlichen;
  • Werbung ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch den Anbieter zu betreiben. Dies gilt auch für sog. Schleichwerbung wie insbesondere das Verlinken der eigenen Homepage mit oder ohne Beitext.

(2) Als Nutzer verpflichten Sie sich, vor der Veröffentlichung Ihrer Beiträge und Themen diese daraufhin zu überprüfen, ob diese Angaben enthalten, die Sie nicht veröffentlichen möchten. Ihre Beiträge und Themen können in Suchmaschinen erfasst und damit weltweit zugreifbar werden. Ein Anspruch auf Löschung oder Korrektur solcher Suchmaschineneinträge gegenüber dem Anbieter ist ausgeschlossen.

(3) Beim Verstoß, insbesondere gegen die zuvor genannten Regeln der Abs. 1 und 2, kann der Anbieter unabhängig von einer Kündigung, auch die folgenden Sanktionen gegen den Nutzer verhängen:

  • Löschung oder Abänderung von Inhalten, die der Nutzer eingestellt hat,
  • Ausspruch einer Abmahnung oder
  • Sperrung des Zugangs zum Dienst.

Der Nutzer ist verpflichtet, dem Anbieter den durch die Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen.

(4) Der Anbieter ist auch berechtigt, Ihnen als Nutzer den Zugang zur Online-Plattform zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass Sie gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen haben. Sie können diese Maßnahmen abwenden, wenn Sie den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

(5) Sollten Dritte oder andere Nutzer den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die a) aus den von Ihnen als Nutzer eingestellten Inhalten resultieren und/oder b) aus der Nutzung der Dienste des Anbieters durch Sie als Nutzer entstehen, verpflichten Sie sich als Nutzer, den Anbieter von jeglichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Der Anbieter wird insbesondere von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür von Ihnen als Nutzer einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Als Nutzer sind Sie verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt. Wenn Sie als Nutzer die mögliche Rechtsverletzung nicht zu vertreten haben, bestehen die zuvor genannten Pflichten nicht.

§ 5 Übertragung von Nutzungsrechten

(1) Das Urheberrecht für Ihre Themen und Beiträge, soweit diese urheberrechtsschutzfähig sind, verbleibt grundsätzlich bei Ihnen als Nutzer. Sie räumen dem Anbieter jedoch mit Einstellung eines Themas oder Beitrags das Recht ein, das Thema oder den Beitrag dauerhaft auf seinen Webseiten vorzuhalten und öffentlich zugänglich zu machen. Zudem hat der Anbieter das Recht, Ihre Themen und Beiträge zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben, mit anderen Inhalten zu verbinden oder zu schließen. Die zuvor genannten Nutzungsrechte bleiben auch im Falle einer Kündigung des Accounts bestehen.

(2) Das Nutzungsrecht beinhaltet nicht das Recht zur kommerziellen Nutzung fremder Inhalte. Ebenso ist eine Vervielfältigung und Weitergabe der Webseite an Dritte unzulässig.

(3) Der Nutzer hat gegen den Anbieter keinen Anspruch auf Löschung oder Berichtigung von ihm erstellter Beiträge.

§ 6 Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter des Dienstes übernimmt keinerlei Gewähr für die eingestellten Inhalte, insbesondere nicht für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

(2) Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch ihn oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine wesentlichen Vertragspflichten sind, haftet der Anbieter nicht. Die Haftung für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Anbieter gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

§ 7 Laufzeit / Beendigung des Vertrags

(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Beide Parteien können diese Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt aber nicht verpflichtet, im Falle der Beendigung die von Ihnen als Nutzer erstellten Inhalte zu löschen. Ein Anspruch von Ihnen als Nutzer auf Überlassung der erstellten Inhalte wird ausgeschlossen.

§ 8 Sonstige Bestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Frankfurt (Oder).

(2) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Sofern einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder werden so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Quelle: Forenregeln Muster von Juraforum.de

An den Teichen, 15236 Frankfurt (Oder) OT Lossow

Eintrag vom 12.02.2022
Betrifft: Straße
Ungelöst / Beendet

- Bisher wurde kein Ort ermittelt! -
Die oben genannte Straße ist mittlerweile nahezu nicht mehr befahrbar. Über die gesamte Länge erstrecken sich tiefe Löcher und Gräben, die sich bei Regen entsprechend füllen und eine Tiefe der enorm großen Löcher nicht mehr erkennbar ist. In der Mitte der Straße erstreckt sich ein Loch über die gesamte Breite (!) der Straße, Fußgänger haben keine Chance, da auch keine Gehwege vorhanden sind. Die älteren Anlieger die auf eine Gehhilfe bzw. Rollstuhl angewiesen sind, können das Haus nicht mehr ohne fremde Hilfe verlassen. Es ist eine Zumutung. Mehrfach wurde bereits Sand in die Löcher geschüttet, das hält 3 Wochen und die Straße ist wieder im gleichen Zustand.

Einträge in der näheren Umgebung (0.5 km)

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Aktuellste Kommentare:

VerfasserStadt Frankfurt (Oder) Datum der Erstellung24.02.2022, 11:03 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihren Hinweis. Den verantwortlichen Mitarbeitern des Amtes für Tief-, Straßenbau und Grünflächen sind alle Zustände auf den Verkehrsflächen der Stadt Frankfurt(Oder) hinreichend bekannt. Hierzu zählt auch die Situation in der Straße an den Teichen in Lossow. Es ist sehr bedauerlich, dass trotz Ihrer Hinweise und trotz des bekannten Zustandes Ausbesserungsarbeiten einfach nicht im Sinne der Anlieger stattfinden. So entsteht der Eindruck, die verantwortlichen Mitarbeiter würden ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Einem umgehenden Handeln in Frankfurt (Oder) auf allen Verkehrsflächen, insbesondere auf den nicht ausgebauten Straßen, stehen leider objektive Zahlen entgegen. Der Radweg an der Nuhnenstraße wurde mit 90% durch das Land gefördert, ist entgegen der hier veröffentlichten Auffassung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgebaut worden und kann nicht für den hier angestellten Vergleich herangezogen werden. Eine solche Förderung gibt es für eine Anliegerstraße, wie es die Straße "An den Teichen " in Lossow ist, nicht. Auch in absehbarer Zeit wird ein investiver Ausbau der Straße "An den Teichen" nicht möglich sein. Da investive Mittel für einen Ausbau nicht zur Verfügung stehen, bleiben dem Amt für Tief-, Straßenbau und Grünflächen ausschließlich der ihm zur Verfügung stehenden Mittel aus der Straßenunterhaltung, um zumindest eine Befahrbarkeit unter der Gewährleistung der Verkehrssicherheit aufrechtzuhalten. Für die Unterhaltung der 330 km Straßen mit seinen Gehwegen standen dem Amt für Tief-, Straßenbau und Grünflächen bisher jährlich lediglich zwischen 30 und 50 Cent je m² Verkehrsfläche zur Verfügung. Gemäß den Empfehlungen des Deutschen Städtetages werden jedoch für eine ordnungsgemäße Unterhaltung von Straßen je nach Belagsart zwischen 1,70 € und 2,10 € je m² Verkehrsfläche im Jahr veranschlagt. Keine Berücksichtigung hierbei findet der Reparaturrückstau in Höhe von ca. 40 Mio. €, der auf den Straßen von Frankfurt (Oder) zu verzeichnen ist. Die nicht im ausreichendem Maße zur Verfügung stehenden Mittel sind auf die gesamte Unterhaltung aufzuteilen. Dazu gehören nicht nur Ausbesserung unbefestigter Wege, sondern auch die Regeneinlaufreinigung, Bankettreparaturen, Ablaufreparaturen, Fahrbahnmarkierungen, Wegweisungen, Umsetzung von Verkehrsbeschilderungen, Flickung von Schadstellen, Instandhaltung von Gehbahnen, Radwege, Treppen, und Fahrbahnen, , um nur die wesentlichen Aufgaben zu nennen. Die finanziellen Mittel der Straßenunterhaltung reichen dabei ausschließlich für die dringendsten Aufgaben. Aufgrund der angespannten Haushaltslage sind alle Möglichkeiten der Kosteneinsparungen im gesamten Stadtgebiet zu nutzen. Dabei können Beschränkungen für die Verkehrsflächen, der Verzicht auf Komfort- und Ausstattungsstandards geboten sein. Dabei gehen die verantwortlichen Mitarbeiter streng nach einer ständig neu anzupassenden Priorisierung vor. Da es keinerlei investive Mittel dafür gibt, ist eine Priorität der Straße "An den Teichen" in Lossow sowohl hinsichtlich der Investitionen für einen Ausbau als auch hinsichtlich des Aufwandes in der Unterhaltung nicht erkennbar. Die Situation lässt in vielen Bereichen der Stadt Frankfurt (Oder) keine andere Wahl. Stehen benötigte Mittel nicht zur Verfügung, werden nur noch die Schadstellen beseitigt, bei denen bei Aufwendung aller Sorgfaltspflicht durch den Verkehrsteilnehmer eine Verkehrssicherheit nicht mehr zu gewährleisten ist. Auch wenn die Antwort für Sie sicher nicht zufriedenstellend ist hoffe ich, dass Ihnen unsere Antwort etwas Klarheit verschafft.
VerfasserChristine Nicolai Datum der Erstellung17.02.2022, 10:09 Uhr
Dem kann ich mich nur anschließen!!! Zweimal wurde eine Bodenfräse lang geschickt. Bis auf freigelegte Abdeckungen für Wasseranschlüsse wurde es nur schlimmer. Und jetzt braucht KEINER die ".. Kein-Geld-Nummer" abziehen. Der Radweg entlang der Nuhnenstraße wird scheinbar mit Blattgold belegt- der Zustand war völlig ok. Dafür ist Geld da!! Seit 25!! Jahren monieren wir, das Emmissionsgesetz gilt ja wohl in beiden Richtungen : im Sommer ersticken wir in Staubfahnen und bei Regen fliegt der Dreck bis an die Häuser. Ich erwarte eine TERMINIERTE Antwort, wann mal mit einer SINNVOLLEN Instandsetzung zu rechnen ist. Auch wir sind Einwohner Frankfurts, ich finde es unglaublich. Falls Ideen fehlen, ich bin gern bereit dazu mitzuarbeiten. Ich wünsche einen guten Tag. Christine Nicolai