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Meldung von Bürgeranliegen - treten Sie in direkten Kontakt mit der Verwaltung

Meldung von Bürgeranliegen - treten Sie in direkten Kontakt mit der Verwaltung

Sie wollen sich in Frankfurt (Oder) engagieren, ohne sich gleich in die Stadtverordnetenversammlung wählen zu lassen? Sie haben tolle Ideen, wie Sie unsere Stadt vorantreiben können? Sie haben Tipps, wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung aktiv werden sollten? Im Bereich Bürgeranliegen können Sie Hinweise und Missstände melden. Mit dem Bereich Bürgerbeteiligungen haben Sie die Möglichkeit, mit anderen Bürgern und mit Fachleuten der Stadt in einen Dialog- Prozess zu treten und sich für Ihre Stadt zu engagieren.


Mit der Meldung von Hinweisen/Anliegen und Beiträgen akzeptieren Sie die folgenden

Nutzungsbedingungen der Bürgerplattform

§ 1 Geltungsbereich

Für die Nutzung der Bürgerplattform (nachfolgend "Dienst" genannt) der Stadt Frankfurt (Oder) (nachfolgend "Anbieter" genannt) gelten nachfolgende Bedingungen. Die Nutzung der Bürgerplattform ist nur zulässig, wenn Sie als Nutzer diese Nutzungsbedingungen akzeptieren.

§ 2 Registrierung, Vertragsschluss und -gegenstand

(1) Voraussetzung für die Nutzung ist die Registrierung über das entsprechende Online-Formular. Nach der Registrierung über das Online-Formular auf der Website, die zusammen mit der Übermittlung des jeweiligen Anliegens / Hinweises erfolgt, bekommen Sie eine Bestätigungs-E-Mail zur Verifizierung Ihrer Daten zugeschickt, mit der Sie Ihre Registrierung per Mouseclick bestätigen können. Für jedes Anliegen / jeden Hinweis wird ein neuer Link an die angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers übersendet. Die Registratur erfolgt jeweils nur für ein Anliegen / Hinweis.

(2) Mit der Einstellung Ihres Beitrages durch den Anbieter, kommt der unentgeltliche Nutzungsvertrag zustande (Vertragsschluss).

(3) Vertragsgegenstand ist die kostenlose Nutzung der Funktionen des Dienstes als Online-Kommunikationsplattform. Hierzu wird Ihnen als Nutzer für jedes Anliegen / jeden Hinweis jeweils ein „Account“ bereitgestellt, mit dem Sie Beiträge und Themen auf dem Dienst einstellen können.

(4) Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung oder Teilnahme am Dienst. Es gilt das uneingeschränkte Hausrecht des Anbieters.

(5) Ihr Account darf nur von Ihnen selbst genutzt werden. Ebenso sind Sie als Inhaber des Accounts für den Schutz vor dessen Missbrauch verantwortlich. Ihre Zugangsdaten sind daher vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

§ 3 Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter gestattet dem Nutzer, im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen auf dem Dienst Beiträge zu veröffentlichen. Der Anbieter ist bemüht, den Dienst verfügbar zu halten. Der Anbieter übernimmt keine darüber

hinausgehenden Leistungspflichten. Insbesondere besteht kein Anspruch des Nutzers auf eine ständige Verfügbarkeit des Dienstes. Der Nutzer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Website technisch nicht zu realisieren ist.

(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit,

Verlässlichkeit, Aktualität und Brauchbarkeit der bereit gestellten Inhalte.

(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur des Dienstes sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern und zu erweitern.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, seinen Dienst jederzeit zu beenden. Der Anbieter ist dann verpflichtet, die von den Nutzern erstellten Beiträge zu löschen.

§ 4 Pflichten als Foren-Nutzer

(1) Als Nutzer verpflichten Sie sich, dass Sie keine Beiträge veröffentlichen werden, die gegen diese Regeln, die guten Sitten oder sonst gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Es ist Ihnen insbesondere untersagt,

  • Beiträge zu veröffentlichen, deren Veröffentlichung einen Straftatbestand erfüllen oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen;
  • beleidigende, rassistische, diskriminierende, pornographische oder unwahre Inhalte zu veröffentlichen;
  • gesetzlich, insbesondere durch das Urheber- und Markenrecht, geschützte Inhalte ohne Berechtigung zu verwenden;
  • wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen;
  • Ihr Thema mehrfach im Dienst einzustellen (Verbot von Doppelpostings);
  • Presseartikel Dritter ohne Zustimmung des Urhebers im Dienst zu veröffentlichen;
  • Werbung ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch den Anbieter zu betreiben. Dies gilt auch für sog. Schleichwerbung wie insbesondere das Verlinken der eigenen Homepage mit oder ohne Beitext.

(2) Als Nutzer verpflichten Sie sich, vor der Veröffentlichung Ihrer Beiträge und Themen diese daraufhin zu überprüfen, ob diese Angaben enthalten, die Sie nicht veröffentlichen möchten. Ihre Beiträge und Themen können in Suchmaschinen erfasst und damit weltweit zugreifbar werden. Ein Anspruch auf Löschung oder Korrektur solcher Suchmaschineneinträge gegenüber dem Anbieter ist ausgeschlossen.

(3) Beim Verstoß, insbesondere gegen die zuvor genannten Regeln der Abs. 1 und 2, kann der Anbieter unabhängig von einer Kündigung, auch die folgenden Sanktionen gegen den Nutzer verhängen:

  • Löschung oder Abänderung von Inhalten, die der Nutzer eingestellt hat,
  • Ausspruch einer Abmahnung oder
  • Sperrung des Zugangs zum Dienst.

Der Nutzer ist verpflichtet, dem Anbieter den durch die Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen.

(4) Der Anbieter ist auch berechtigt, Ihnen als Nutzer den Zugang zur Online-Plattform zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass Sie gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen haben. Sie können diese Maßnahmen abwenden, wenn Sie den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

(5) Sollten Dritte oder andere Nutzer den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die a) aus den von Ihnen als Nutzer eingestellten Inhalten resultieren und/oder b) aus der Nutzung der Dienste des Anbieters durch Sie als Nutzer entstehen, verpflichten Sie sich als Nutzer, den Anbieter von jeglichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Der Anbieter wird insbesondere von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür von Ihnen als Nutzer einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Als Nutzer sind Sie verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt. Wenn Sie als Nutzer die mögliche Rechtsverletzung nicht zu vertreten haben, bestehen die zuvor genannten Pflichten nicht.

§ 5 Übertragung von Nutzungsrechten

(1) Das Urheberrecht für Ihre Themen und Beiträge, soweit diese urheberrechtsschutzfähig sind, verbleibt grundsätzlich bei Ihnen als Nutzer. Sie räumen dem Anbieter jedoch mit Einstellung eines Themas oder Beitrags das Recht ein, das Thema oder den Beitrag dauerhaft auf seinen Webseiten vorzuhalten und öffentlich zugänglich zu machen. Zudem hat der Anbieter das Recht, Ihre Themen und Beiträge zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben, mit anderen Inhalten zu verbinden oder zu schließen. Die zuvor genannten Nutzungsrechte bleiben auch im Falle einer Kündigung des Accounts bestehen.

(2) Das Nutzungsrecht beinhaltet nicht das Recht zur kommerziellen Nutzung fremder Inhalte. Ebenso ist eine Vervielfältigung und Weitergabe der Webseite an Dritte unzulässig.

(3) Der Nutzer hat gegen den Anbieter keinen Anspruch auf Löschung oder Berichtigung von ihm erstellter Beiträge.

§ 6 Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter des Dienstes übernimmt keinerlei Gewähr für die eingestellten Inhalte, insbesondere nicht für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

(2) Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch ihn oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine wesentlichen Vertragspflichten sind, haftet der Anbieter nicht. Die Haftung für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Anbieter gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

§ 7 Laufzeit / Beendigung des Vertrags

(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Beide Parteien können diese Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt aber nicht verpflichtet, im Falle der Beendigung die von Ihnen als Nutzer erstellten Inhalte zu löschen. Ein Anspruch von Ihnen als Nutzer auf Überlassung der erstellten Inhalte wird ausgeschlossen.

§ 8 Sonstige Bestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Frankfurt (Oder).

(2) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Sofern einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder werden so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Quelle: Forenregeln Muster von Juraforum.de

30km/h-Zone vor der Erich-Kästner-Grundschule in der August-Bebel-Straße / Haltestelle Gerhart-Hauptmann-Str.

Eintrag vom 25.05.2023
Betrifft: Straße
Gelöst / Erledigt

August-Bebel-Straße 22, 15234 Frankfurt (Oder)
Die Fußgängerampel ist der Knotenpunkt für fußläufige Grundschüler der Erich-Kästner-Grundschule, den Schülern des Gauß-Gymnasiums und den Eltern die ihre Kinder ohne Auto zur Kita Lilo Herrmann bringen. Regelmäßig beobachte ich Autofahrer die dort über die rote Ampel fahren und das Tempolimit überschreiten. Ich selbst wurde einmal sogar fast angefahren, weil jemand über die Ampel gefahren ist, die schon seit mehreren Sekunden rot war. Ich kann nicht verstehen, dass vor den meisten Schulen und Kitas eine 30er-Zone ist, aber an dieser Stelle nicht. Nur ein Verkehrszeichen weist auf mögliche Kinder / Schüler hin. Dieses Zeichen scheinen viele zu übersehen. Die 30er-Zone in der Seitenstraße wo die Kinder mit Auto abgeliefert werden ist meiner Meinung nach nicht ausreichend. In dieser Straße kann man eh kaum schneller fahren. Ich würde mir wünschen, dass im Bereich der Fußgängerampel vor der Erich-Kästner-Grundschule in der August-Bebel-Straße zum Schutz aller Kinder eine 30km/h-Zone eingerichtet wird - bevor jemandem etwas passiert. Sollte das nicht möglich sein, hätte ich gerne eine Auskunft, warum es nicht möglich ist und welche präventiven Maßnahmen die Stadt ergreifen kann und wird.

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VerfasserStadtverwaltung Frankfurt (Oder) Datum der Erstellung15.06.2023, 09:16 Uhr
Es finden in regelmäßigen von der StVO vorgesehenen Abständen Verkehrsschauen der Grundschulen der Stadt Frankfurt (Oder) statt, an denen die Vertreter der Polizeidirektion Frankfurt (Oder), Schulleitungen bzw. Vertretungen der Grundschulen, des Amtes für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen, des Tiefbauamtes sowie des Amtes für Ordnung und Sicherheit (Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde sowie Schichtleiter des Zentralen Ermittlungsdienstes) teilnehmen. Dabei handelt es sich um ein Gremium, das sich ausschließlich mit dem Thema Schulwegsicherung und den auftretenden Problemen sowie auch mit den Wegebeziehungen zu Kindertageseinrichtungen befasst. Die letzte Verkehrsschau der Grundschulen fand am 29. Juni 2022 statt. In ihrem Rahmen wurden für die »Erich Kästner Grundschule« in der Maxim-Gorki-Straße keine Probleme zur Schulwegsicherung seit Umsetzung der bisherigen verkehrsrechtlichen Maßnahmen gemeldet. In den genannten Verkehrsschauen werden auch die polizeilichen Unfalldaten ausgewertet. Nach Auswertung der Unfalldaten der letzten 10 Jahre konnte festgestellt werden, dass sich in dem o. g. Verkehrsbereich keine Schulwegunfälle ereignet haben. Darüber hinaus ist anzumerken, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung nur so lange in Betracht kommt, wie bauliche Maßnahmen nicht erfolgt sind. Dazu gehören die Installation einer Lichtsignalanlage (LSA), der Einbau einer Querungshilfe oder die Anlage eines Fußgängerüberwegs. Nach der Einrichtung einer der drei Maßnahmen soll die Geschwindigkeit auf wieder auf ortsübliche 50km/h zugelassen werden. In der August-Bebel-Straße befindet sich eine Fußgängerampel (sowohl auf der Höhe der Gerhart-Hauptmann- Straße als auch auf der Höhe der Rathenaustraße), die von den Schülern genutzt werden kann, sodass eine Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung nicht erforderlich ist. Zusätzlich ist in diesem Bereich das Zeichen 136 ("Kinder") angeordnet. Die Höchstgeschwindigkeit im Schutzbereich des Gefahrenzeichens "Kinder" muss von den Fahrern so gewählt werden, dass unter Berücksichtigung der Reaktionszeit ohne Gefahrbremsung angehalten werden kann, wenn plötzlich ein Kind auftaucht (innerorts nicht mehr als 30 km/h). Damit erübrigt sich auch eine zusätzliche Geschwindigkeitsreduzierung. Im Rahmen der Erweiterung der Schulwegsicherheit in Frankfurt (Oder) unter Berücksichtigung des erhöhten Schutzbedürfnisses von Kindern gibt es ab dem 06. April 2016 die erste Elternhaltestelle an der »Erich Kästner Grundschule« in der Maxim-Gorki-Straße, um übersichtliche und gefahrlose Verkehrssituationen für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Somit können die Eltern ihre Kinder sicher aussteigen lassen. Abschließend ist anzumerken, dass der Eingang zu der besagten Schule über die Maxi-Gorki-Straße und nicht über die August-Bebel-Straße verläuft.