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Meldung von Bürgeranliegen - treten Sie in direkten Kontakt mit der Verwaltung

Meldung von Bürgeranliegen - treten Sie in direkten Kontakt mit der Verwaltung

Sie wollen sich in Frankfurt (Oder) engagieren, ohne sich gleich in die Stadtverordnetenversammlung wählen zu lassen? Sie haben tolle Ideen, wie Sie unsere Stadt vorantreiben können? Sie haben Tipps, wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung aktiv werden sollten? Im Bereich Bürgeranliegen können Sie Hinweise und Missstände melden. Mit dem Bereich Bürgerbeteiligungen haben Sie die Möglichkeit, mit anderen Bürgern und mit Fachleuten der Stadt in einen Dialog- Prozess zu treten und sich für Ihre Stadt zu engagieren.


Mit der Meldung von Hinweisen/Anliegen und Beiträgen akzeptieren Sie die folgenden

Nutzungsbedingungen der Bürgerplattform

§ 1 Geltungsbereich

Für die Nutzung der Bürgerplattform (nachfolgend "Dienst" genannt) der Stadt Frankfurt (Oder) (nachfolgend "Anbieter" genannt) gelten nachfolgende Bedingungen. Die Nutzung der Bürgerplattform ist nur zulässig, wenn Sie als Nutzer diese Nutzungsbedingungen akzeptieren.

§ 2 Registrierung, Vertragsschluss und -gegenstand

(1) Voraussetzung für die Nutzung ist die Registrierung über das entsprechende Online-Formular. Nach der Registrierung über das Online-Formular auf der Website, die zusammen mit der Übermittlung des jeweiligen Anliegens / Hinweises erfolgt, bekommen Sie eine Bestätigungs-E-Mail zur Verifizierung Ihrer Daten zugeschickt, mit der Sie Ihre Registrierung per Mouseclick bestätigen können. Für jedes Anliegen / jeden Hinweis wird ein neuer Link an die angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers übersendet. Die Registratur erfolgt jeweils nur für ein Anliegen / Hinweis.

(2) Mit der Einstellung Ihres Beitrages durch den Anbieter, kommt der unentgeltliche Nutzungsvertrag zustande (Vertragsschluss).

(3) Vertragsgegenstand ist die kostenlose Nutzung der Funktionen des Dienstes als Online-Kommunikationsplattform. Hierzu wird Ihnen als Nutzer für jedes Anliegen / jeden Hinweis jeweils ein „Account“ bereitgestellt, mit dem Sie Beiträge und Themen auf dem Dienst einstellen können.

(4) Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung oder Teilnahme am Dienst. Es gilt das uneingeschränkte Hausrecht des Anbieters.

(5) Ihr Account darf nur von Ihnen selbst genutzt werden. Ebenso sind Sie als Inhaber des Accounts für den Schutz vor dessen Missbrauch verantwortlich. Ihre Zugangsdaten sind daher vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

§ 3 Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter gestattet dem Nutzer, im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen auf dem Dienst Beiträge zu veröffentlichen. Der Anbieter ist bemüht, den Dienst verfügbar zu halten. Der Anbieter übernimmt keine darüber

hinausgehenden Leistungspflichten. Insbesondere besteht kein Anspruch des Nutzers auf eine ständige Verfügbarkeit des Dienstes. Der Nutzer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Website technisch nicht zu realisieren ist.

(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit,

Verlässlichkeit, Aktualität und Brauchbarkeit der bereit gestellten Inhalte.

(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur des Dienstes sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern und zu erweitern.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, seinen Dienst jederzeit zu beenden. Der Anbieter ist dann verpflichtet, die von den Nutzern erstellten Beiträge zu löschen.

§ 4 Pflichten als Foren-Nutzer

(1) Als Nutzer verpflichten Sie sich, dass Sie keine Beiträge veröffentlichen werden, die gegen diese Regeln, die guten Sitten oder sonst gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Es ist Ihnen insbesondere untersagt,

  • Beiträge zu veröffentlichen, deren Veröffentlichung einen Straftatbestand erfüllen oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen;
  • beleidigende, rassistische, diskriminierende, pornographische oder unwahre Inhalte zu veröffentlichen;
  • gesetzlich, insbesondere durch das Urheber- und Markenrecht, geschützte Inhalte ohne Berechtigung zu verwenden;
  • wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen;
  • Ihr Thema mehrfach im Dienst einzustellen (Verbot von Doppelpostings);
  • Presseartikel Dritter ohne Zustimmung des Urhebers im Dienst zu veröffentlichen;
  • Werbung ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch den Anbieter zu betreiben. Dies gilt auch für sog. Schleichwerbung wie insbesondere das Verlinken der eigenen Homepage mit oder ohne Beitext.

(2) Als Nutzer verpflichten Sie sich, vor der Veröffentlichung Ihrer Beiträge und Themen diese daraufhin zu überprüfen, ob diese Angaben enthalten, die Sie nicht veröffentlichen möchten. Ihre Beiträge und Themen können in Suchmaschinen erfasst und damit weltweit zugreifbar werden. Ein Anspruch auf Löschung oder Korrektur solcher Suchmaschineneinträge gegenüber dem Anbieter ist ausgeschlossen.

(3) Beim Verstoß, insbesondere gegen die zuvor genannten Regeln der Abs. 1 und 2, kann der Anbieter unabhängig von einer Kündigung, auch die folgenden Sanktionen gegen den Nutzer verhängen:

  • Löschung oder Abänderung von Inhalten, die der Nutzer eingestellt hat,
  • Ausspruch einer Abmahnung oder
  • Sperrung des Zugangs zum Dienst.

Der Nutzer ist verpflichtet, dem Anbieter den durch die Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen.

(4) Der Anbieter ist auch berechtigt, Ihnen als Nutzer den Zugang zur Online-Plattform zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass Sie gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen haben. Sie können diese Maßnahmen abwenden, wenn Sie den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

(5) Sollten Dritte oder andere Nutzer den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die a) aus den von Ihnen als Nutzer eingestellten Inhalten resultieren und/oder b) aus der Nutzung der Dienste des Anbieters durch Sie als Nutzer entstehen, verpflichten Sie sich als Nutzer, den Anbieter von jeglichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Der Anbieter wird insbesondere von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür von Ihnen als Nutzer einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Als Nutzer sind Sie verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt. Wenn Sie als Nutzer die mögliche Rechtsverletzung nicht zu vertreten haben, bestehen die zuvor genannten Pflichten nicht.

§ 5 Übertragung von Nutzungsrechten

(1) Das Urheberrecht für Ihre Themen und Beiträge, soweit diese urheberrechtsschutzfähig sind, verbleibt grundsätzlich bei Ihnen als Nutzer. Sie räumen dem Anbieter jedoch mit Einstellung eines Themas oder Beitrags das Recht ein, das Thema oder den Beitrag dauerhaft auf seinen Webseiten vorzuhalten und öffentlich zugänglich zu machen. Zudem hat der Anbieter das Recht, Ihre Themen und Beiträge zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben, mit anderen Inhalten zu verbinden oder zu schließen. Die zuvor genannten Nutzungsrechte bleiben auch im Falle einer Kündigung des Accounts bestehen.

(2) Das Nutzungsrecht beinhaltet nicht das Recht zur kommerziellen Nutzung fremder Inhalte. Ebenso ist eine Vervielfältigung und Weitergabe der Webseite an Dritte unzulässig.

(3) Der Nutzer hat gegen den Anbieter keinen Anspruch auf Löschung oder Berichtigung von ihm erstellter Beiträge.

§ 6 Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter des Dienstes übernimmt keinerlei Gewähr für die eingestellten Inhalte, insbesondere nicht für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

(2) Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch ihn oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine wesentlichen Vertragspflichten sind, haftet der Anbieter nicht. Die Haftung für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Anbieter gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

§ 7 Laufzeit / Beendigung des Vertrags

(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Beide Parteien können diese Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt aber nicht verpflichtet, im Falle der Beendigung die von Ihnen als Nutzer erstellten Inhalte zu löschen. Ein Anspruch von Ihnen als Nutzer auf Überlassung der erstellten Inhalte wird ausgeschlossen.

§ 8 Sonstige Bestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Frankfurt (Oder).

(2) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Sofern einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder werden so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Quelle: Forenregeln Muster von Juraforum.de

Friedhofsreinigung und Wildtiere

Eintrag vom 10.10.2023
Betrifft: Öffentliches Grün
Gelöst / Erledigt

Urnenwald, 15236 Frankfurt (Oder)
1. Friedhofsreinigung Dass das Reinigungspersonal auf dem Friedhof Laubbläser verwendet, ist im Normalfall o.k., aber im unmittelbarer Nähe der Gräber sollten Rechen oder Laubsauger benutzt werden, um zu verhindern, dass Laub, Schmutz und kleine Äste auf die Gräber geblasen werden. 2. Wildtiere Es ist sehr ärgerlich, wenn man Geld für Grabschmuck in Form von Blumen ausgibt, der dann als Futter für Rehe dient. Entweder sollten die Tiere bejagt oder umgesiedelt werden oder es sollten Fütterungsstellen mit artgerechterem Futter angelegt werden, um die Tiere so vom Blumenfressen abzuhalten.

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Aktuellste Kommentare:

VerfasserStadtverwaltung Frankfurt (Oder) Datum der Erstellung12.10.2023, 08:10 Uhr
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Das Pflegepersonal auf unserem städtischen Friedhof arbeitet in der Regel sehr gewissenhaft und ordentlich, sodass ein solcher Sachverhalt, bei dem anliegende Gräber negativ beeinträchtigt wurden bzw. werden, weder bekannt noch vorstellbar sind. Sollte es dennoch zu einer Verschmutzung anliegender Gräber gekommen sein, ist dies sehr bedauerlich. Aus diesem Grund werden die Mitarbeiter nochmals darüber belehrt, dass Sie bei der Benutzung elektronischer Geräte eine entsprechende Sorgfalt an den Tag zu legen haben. Es macht insbesondere die Friedhofsverwaltung jedes Jahr aufs Neue sehr traurig, dass sich nicht alle Friedhofsbesucher an dem auf dem Hauptfriedhof lebenden Rehwild erfreuen können und deshalb häufig sehr drastische Forderungen zur Beseitigung der Rehe an die Friedhofsverwaltung stellen. Bitte bedenken Sie, dass die Friedhofsverwaltung auf dem Hauptfriedhof ein waldähnliches Gelände mit einer Größe von ca. 20 Hektar und inzwischen knapp 20.000 Grabstellen betreut. Eine Ansiedlung von Wild, dass solche waldähnlichen Strukturen als bevorzugten Lebensraum nutzt, ist nicht auszuschließen. Beschwerden über die Rehe erreichen die Friedhofsverwaltung jedes Jahr. Im Vergleich zur Anzahl der vorhandenen Grabstellen ist die Anzahl der Beschwerden dennoch sehr überschaubar. Viele Nutzerinnen und Nutzer sowie Tagesgäste, die nur Spaziergänger sind, wissen unseren Hauptfriedhof gerade wegen seiner üppigen Flora und Fauna zu schätzen. Es ist eine Grünoase mitten in der Stadt, die zum Spazieren und Verweilen einlädt. Dem entgegen stehen die Grabnutzerinnen und Grabnutzer, die ihre mühsam gepflanzten Blumen, Ihre Gestecke und den frischen Blumenschmuck nicht zerstört sehen wollen. Wir sehen uns also 2 Lagern mit sehr unterschiedlichen Ansichten zu unseren Rehen als Friedhofsbewohner gegenüber. Ein Gleichgewicht zwischen einzelnen persönlichen Bedürfnissen und der Natur zu finden, ist immer schwierig. Die Friedhofsverwaltung kontrolliert regelmäßig die komplette Zaunanlage des Friedhofes um Schadstellen ausfindig zu machen, die dem Wild ein Einfallstor auf den Friedhof bieten. Eine Treibjagd mit einer Menschenkette hat in den letzten Jahren ebenfalls stattgefunden, leider nur mit minimalem Erfolg, die Tiere waren in kürzester Zeit wieder da. In diesem Jahr werden verschiedene Vergrämungsmittel, vorrangig an den Urnengemeinschaftsanlagen, die besonders hoch von Besucherinnen und Besuchern frequentiert werden und eine entsprechend großes Nahrungsangebot für das Rehwild haben. Jede Maßnahme, die die Friedhofsverwaltung durchführt, kann immer nur kurz von Erfolg gekrönt sein, da unsere Eingangstore am Haupteingang und der Pillgramer Straße permanent offenstehen. Auch die Bauart der Tore ist selbst im geschlossenen Zustand nicht dazu geeignet, Wild vom Betreten des Friedhofes abzuhalten. Eine Wiederbesiedlung ist somit sehr wahrscheinlich. Dem Vorschlag zur Bejagung und Umsiedlung der Tiere steht die Friedhofsverwaltung sehr kritisch gegenüber. Gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (allgemeiner Artenschutz) ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Insbesondere bei der Bejagung per Beschuss mit Betäubungspfeilen, um eine Umsiedlung zu ermöglichen, bedeutet erheblichen Stress für die Tiere, da sie nicht an Ort und Stelle umfallen, sondern nach dem Beschuss die Flucht antreten und im Gelände gesucht werden müssen. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass die Tiere auf ihrer Flucht Personen- und Sachschaden anrichten. Das stünde völlig außer Verhältnis zum angestrebten Zweck. Weiterhin ist die Verbringung von freilebenden Tieren z.B. in die Gefangenschaft eines Wildparks, nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Es ist unstrittig, dass wir im Rahmen einer zu stark werdenden Population der Rehe auf unserem Hauptfriedhof zum Schutz vor Krankheiten und inzestuösem Verhalten immer wieder vereinzelte Entnahmen, vor allem von kranken oder verletzten Tieren vornehmen werden. Die vollständige Ausrottung der gesamten Population ist aber abzulehnen und auch kaum erreichbar. Es muss also davon ausgegangen werden, dass es immer eine Population geben wird und lediglich ein gesundes Gleichgewicht für die Friedhofsnutzerinnen und Friedhofsnutzer und für die Tiere erreicht werden kann.