Gem. EG-DLRL besteht für Dienstleister die Möglichkeit über den Einheitlichen Ansprechpartner (EAPBbg) o. über das Internet/EAP-Portal sich an die zuständ. Behörden zu wenden. Die Daten-Übermittlung erfolgt durch d. Abspeichern „online“ ausgefüllter Formulare u. deren Weiterleitung an Behörden. Dokumente, die dem Schriftformerfordernis unterliegen, sind mittels qualif. elektron. Signatur einzureichen. Die Gewerbebehörde kann Dokumente mit qualif. elektron. Signatur signieren u. verifizieren.
Spezielle Hinweise: