Die Jugendkoordination ist Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe. Adressaten der Jugendkoordination sind u.a. freie Träger und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendinitiativen.
Aufgaben der Jugendkoordination:
Des Weiteren erfolgt hier die Vergabe von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen gem. § 16 SGB VIII (Familienförderung), die Vergabe von Projektförderungen des Landes an Letztempfänger sowie die Steuerung und Begleitung der Entwicklung der Jugendarbeit.
SGB VIII §§§ 11,12,13 sowie §§14 und 16