Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes unterbreitet werden. Die Angebote sollen:
- junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen.
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Zusätzliche Hinweise:
Information und Beratung zu verschiedenen Gefährdungsbereichen (u.a. zu Fragen des Jugendmedienschutzes, Kinder im Netz, Suchtprävention, Extremismus, religiöse Gemeinschaften).
Rechtsgrundlagen:
- SGB VIII, §14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- und weitere