Die Reinigung der öffentlichen Straße, Gehwege und Plätze ist Aufgabe der Stadt nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit. Die Stadt hat diese Reinigungspflicht teilweise an die Eigentümer der erschlossenen Grundstück satzungsmäßig übertragen (Anliegerpflicht).
Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung 2020 (PDF, 383 kB, Satzung der Stadt Frankfurt (Oder) über die Reinigung und den Winterdienst öffentlicher Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Gebühren (Straßenreinigungssatzung) vom 16.12.2019)