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07.10.2022

ASP: Erste Restriktionsgebiete in der Stadt Frankfurt (Oder) aufgehoben

Vor zwei Jahren wurde bei einem Wildschwein-Kadaver im Landkreis Spree-Neiße erstmals in Deutschland die Afrikanische Schweinepest (ASP) amtlich festgestellt. Seitdem hat das Land Brandenburg mit zahlreichen Maßnahmen erfolgreich eine weitere großflächige Ausbreitung der ASP unterbinden können. Die dynamische Ausbreitung in Ostbrandenburg konnte durch intensive Fallwildsuche, das Aufstellen von Wildschweinzäunen sowie die Entnahme des Schwarzwilds aus den Restriktionszonen gestoppt werden, sodass derzeit nur noch geringe Fälle von ASP in Brandenburg und benachbarten Bundesländern verzeichnet werden. Folglich konnten bereits im September Restriktionszonen im Land Brandenburg aufgehoben werden.

Dank der genannten Maßnahmen sind auch im Kerngebiet Frankfurt (Oder) die Fallzahlen in den vergangenen Monaten stark rückläufig und seit Juni 2022 trat im Kerngebiet südlich der BAB 12 kein positiver Befund mehr auf. Aus diesem Grund können nun im Stadtgebiet von Frankfurt (Oder) erste Restriktionsgebiete aufgehoben werden.

Für die Stadt bedeutet das konkret, dass südlich der BAB 12 das Kerngebiet zurückgenommen und zur weißen Zone wird. Damit werden im Areal südlich der BAB 12 Nutzungsbeschränkungen aufgehoben, die v. a. für die Land- und Forstwirtschaft im Kerngebiet galten. Bspw. ist in der weißen Zone die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen gestattet. Gleiches gilt für forstwirtschaftliche Flächen, mit Ausnahme des mechanisierten Holzeinschlages, der Rückung (mechanisiert) sowie des Pflügens. Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Brachflächen sind durch die Landwirtinnen und den Landwirte Jagdschneisen anzulegen.

Das Betretungsverbot von Wäldern und öffentlichen Landschaften wird in der gesamten Stadt Frankfurt (Oder) aufgehoben. Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung für jedermann ist gestattet, soweit dem nicht Interessen der Allgemeinheit entgegenstehen.

Bitte um Beachtung:

  • Eine Verschleppung der ASP kann über Speisereste erfolgen, die von infizierten Haus- oder Wildschweinen stammen. In rohem Fleisch, gepökelten oder geräucherten Fleischwaren wie Schinken und Würsten (z. B. Salami) ist das Virus monatelang ansteckungsfähig. Unter ungünstigen Bedingungen können unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Reiseproviant ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Um eine Weiterverbreitung der ASP durch den Menschen zu verhindern, ist es wichtig, dass keine tierischen Lebensmittel bzw. Abfälle wie Wurstbrote bspw. an Autobahnrastplätzen weggeworfen oder Speisereste auf dem Kompost geworfen werden. Solche Essensreste sollten für Wildschweine nicht zugänglich entsorgt werden.
  • Um ein Eindringen von Schwarzwild in andere Gebiete zu verhindern, müssen die Tore der Festzäune stets unbeschädigt bleiben und geschlossen sein. Werden Schäden oder Diebstähle bemerkt, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, diese der Polizei zu melden.