Hilfsnavigation
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt
29.08.2011

Ab dem 1. September 2011 wird der elektronische Aufenthaltstitel eingeführt

Die bisherigen Aufenthaltstitel für Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union (Drittstaaten) angehören, werden ab dem 1. September 2011 durch den elektronischen Aufenthaltstitel im Kreditkartenformat abgelöst.

Im Karteninneren befindet sich ein kontaktloser Chip, auf dem die biometrischen Merkmale, (Lichtbild sowie zwei Fingerabdrücke), etwaige Nebenbestimmungen und persönliche Daten gespeichert sind. Außerdem enthält der Chip die Möglichkeit einen elektronischen Identitätsnachweis und eine qualifizierte elektronische Signatur zu nutzen.

Gegenüber dem alten Aufenthaltstitel haben die Antragssteller 50 Euro mehr aufzuwenden. Zur Beantragung ist das persönliche Erscheinen in der Ausländerbehörde notwendig.