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27.04.2021

Angepasste Tierseuchenallgemeinverfügung zur Geflügelpest H5N8

Seit Oktober 2020 wird ein verstärktes Auftreten von hochpathogener aviärer Influenza (umgangssprachlich: Vogelgrippe) bei Wildvögeln in Deutschland festgestellt.

Zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers in Hausgeflügelbestände und deren Auswirkungen hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) Frankfurt (Oder) die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 10. Dezember 2020 in der Fassung vom 20. April 2021 am 23. April 2021 öffentlich bekannt gegeben. Diese trat am 26. April 2021 in Kraft.

In Anpassung an die umliegenden Landkreise wurde die generelle Stallpflicht für Geflügel aufgehoben.

Zum Schutz vor der aviären Influenza sind die allgemeinen Hygienevorsorgemaßnahmen weiterhin einzuhalten.

Zusätzlich sind Geflügelhalterinnen und -halter weiterhin verpflichtet, Geflügelhaltungen (sofern noch nicht geschehen) sowie vermehrt kranke oder verendete Tiere dem Veterinäramt Frankfurt (Oder) per E-Mail an vet@frankfurt-oder.de anzuzeigen.