Jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Frankfurter Bürger hat in den letzten Tagen die Wahlbenachrichtigungskarte für die Oberbürgermeisterwahl am 14. März sowie einer möglichen Stichwahl am 28. März erhalten. Es wurden 51.630 Wahlbenachrichtigungskarten verschickt. Ein Teil der Wahlbenachrichtigungskarten sind als nichtzustellbar zurück gekommen. Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, sollte sich informieren, ob er im Wählerverzeichnis steht und somit an der Wahl teilnehmen kann. Wahlberechtigt sind alle Deutsche und EU-Bürger mit Hauptwohnung in Frankfurt (Oder), die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollenden.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindet sich der Antrag für die Erteilung eines Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen. Dieser Antrag muss von denjenigen ausgefüllt werden, der am Wahltag nicht direkt das Wahllokal aufsuchen kann, aber an der Wahl teilnehmen will.
Der ausgefüllte Antrag muss an das Wahlbüro der Stadt Frankfurt (Oder), Goepelstr. 38, 15234 Frankfurt (Oder) geschickt werden.
Eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist ab den 22. Februar 2010 im Stadthaus, Raum 0.116 sowie im Rathaus, Raum 318 möglich.
montags und mittwochs von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Für alle Fragen steht die Leiterin des Wahlbüros Martina Löhrius unter der Telefonnummer 555 32 70 zur Verfügung.
Anfragen können aber auch per e-Mail an wahlbuero@frankfurt-oder.de gesendet werden.