Um dem Grundsatz der StVO Rechnung zu tragen ist es erforderlich, eine Umbeschilderung in dem kompletten Verkehrsbereich Fischerstraße vorzunehmen. Der o. g. Verkehrsbereich wird von dem jetzigen verkehrsberuhigten Bereich in eine Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h umbeschildert. Hier gilt dann die Vorfahrtsregelung „RECHTS“ vor „LINKS“! Es wird darauf hingewiesen, dass durch die zusätzliche Einrichtung der Halterverbotszone das Parken nur noch in den gekennzeichneten Flächen erlaubt ist.
Der Parkraumbedarf in dem Wohngebiet wird durch die Einrichtung zusätzlicher Stellflächen abgedeckt. Der Teilbereich der Fischerstraße zwischen Kellenspring und Lehmgasse kann nach der Einrichtung der Zone-20 aus Richtung Kellenspring für den ruhenden Verkehr genutzt werden. Die Fischerstraße ab Lehmgasse bis Ausfahrt (Hotel zur Alten Oder) kann aufgrund ihrer geringen Fahrbahnbreite mit 3,60 m nicht für das Parken von Fahrzeugen freigegeben werden.
Die Umbeschilderung erfolgt in der 25. Kalenderwoche. Entsprechende Verkehrszeichentafeln werden über die geänderte Verkehrsführung informieren.