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26.08.2022

Endgültiges Ergebnis der Ortsbeiratswahl im Ortsteil Markendorf

Der Kreiswahlausschuss der Stadt Frankfurt (Oder) hat in seiner Sitzung am 24. August 2022 das endgültige Ergebnis der Ortsbeiratswahl am 21. August 2022 in geringfügiger Abweichung von dem am Wahltag bekannt gemachten vorläufigen Wahlergebnis wie folgt festgestellt:

Im Ortsteil Markendorf waren 1.095 Personen wahlberechtigt. Hiervon haben 346 Wählerinnen und Wähler insgesamt von der Möglichkeit der Stimmabgabe durch Urnen- und Briefwahl Gebrauch gemacht. Zwei Stimmzettel waren als solche ungültig. Daraus haben sich aufgrund der Möglichkeit, bis zu drei Stimmen pro Stimmzettel abgeben zu können, 1.031 gültige Stimmen sowie eine ungültige (nicht abgegebene) Stimme ergeben.

Von den 1.031 gültigen Stimmen entfielen

-      auf den Einzelwahlvorschlag Rudolf 190 Stimmen,

-      auf den Einzelwahlvorschlag Dr. Brückner 186 Stimmen,

-      auf den Einzelwahlvorschlag Hahnert 109 Stimmen,

-      auf den Einzelwahlvorschlag Holstein 101 Stimmen,

-      auf den Einzelwahlvorschlag Kraus 102 Stimmen,

-      auf den Einzelwahlvorschlag Reschke 119 Stimmen und

-      auf den Einzelwahlvorschlag Walter 224 Stimmen.

Aufgrund dessen, dass bei der durchgeführten Ortsbeiratswahl lediglich Einzelbewerberinnen und -bewerber angetreten sind, fand die Wahl aufgrund von §§ 5 Abs. 1 Satz 2, 84 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes nach den Grundsätzen der Mehrheits- und Persönlichkeitswahl statt. Demnach bestimmt sich die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber für die Mitgliedschaft im Ortsbeirat allein nach der Anzahl der erzielten Stimmen.

Somit sind – in der entsprechenden Reihenfolge – Frank Walter, Dieter Rudolf, Dr. Sabine Brückner, Mathias Reschke und Henrik Hahnert in den Ortsbeirat gewählt worden. Steffen Kraus und Ines Holstein sind in dieser Reihenfolge Ersatzbewerbungen für ein eventuelles Nachrücken in den Ortsbeirat.

Die geringfügige Abweichung in den Stimmenzahlen der Einzelwahlvorschläge gegenüber dem vorläufig verkündeten Wahlergebnis hatte keine Änderung in der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber zur Folge. Die Abweichung erklärt sich aus der vom Kreiswahlausschuss vorgenommenen und notwendigen Einbeziehung von sechs Wahlbriefen in das Wahlergebnis, welche nachgewiesenermaßen bereits vor Beendigung der Stimmabgabe am 21. August 2022 im Bereich der Verwaltung eingegangen, jedoch noch nicht zur Kenntnis der Wahlorgane gekommen waren.