Der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt (Oder) hat eine Allgemeinverfügung erlassen, welche die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern untersagt, die Nutzung des Grundwassers einschränkt sowie die Bewässerungszeiten eingrenzt.
Es gilt:
Die sofortige Vollziehung der Punkte 1 bis 4 dieser Verfügung wird angeordnet.
Die Allgemeinverfügung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung umgehend in Kraft und gilt bis zum 30. September 2022.