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26.10.2009

Gültigkeit von Fischereischeinen beachten

Zum 31.12.2009 verliert eine Vielzahl von Fischereischeinen „A“ ihre Gültigkeit. Diese Fischereischeine werden nicht mehr verlängert.
Seit dem 01.08.2006 gibt es neue Fischereischeine mit unbegrenzter Gültigkeit. Die Fischereiabgabe ist jedoch nach wie vor jährlich bzw. alle fünf Jahre zu entrichten.

Mitzubringen sind ein aktuelles Passbild, 25,00 € einmalige Gebühr für den Fischereischein und 12,00 € Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr oder 40,00 € Fischereiabgabe für fünf Kalenderjahre, sowie der derzeitige Fischereischein.

Für Rückfragen steht Ihnen die Untere Fischereibehörde, Jens Göritz, unter der Rufnummer 0335 – 552 3214 zur Verfügung.