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15.11.2011

Hausschlachtungen im Stadtgebiet Frankfurt (Oder)

Aus gegebenem Anlass weist das städtische Amt für Öffentliche Ordnung, Abt. Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, auf die Einhaltung der Maßnahmen bei Hausschlachtungen hin.

Als Hausschlachtung wird in Deutschland die Schlachtung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen außerhalb gewerblicher Schlachtstätten bezeichnet, in der Regel am Hof des Tierbesitzers.
Hausschlachtungen darf nur durchführen, wer im Besitz einer Sachkundebescheinigung gemäß § 4 der Tierschutz-Schlachtverordnung vom 03.03.1997 in derzeit gültiger Fassung ist. Das Fleisch und die Produkte aus Hausschlachtungen dürfen ausschließlich nur im Haushalt des Besitzers verwendet werden.

Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist mindestens 2 Tage vorher der Fachabteilung, während der Sprechzeiten, anzukündigen. Die Fleischbeschau wird an allen Wochentagen durchgeführt.

Das Amt für Öffentliche Ordnung, Abt. Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt führt die amtliche Fleischuntersuchung im Stadtgebiet, einschließlich der Ortsteile Booßen, Kliestow, Rosengarten, Güldendorf, Lossow, Lichtenberg, Pagram, Markendorf, Hohenwalde durch.
Andere Tierärzte oder Fleischbeschauer sind   n i c h t   zuständig!

Die Abt. Veterinär- und Lebensmittelüberwachung befindet sich im Stadthaus Frankfurt (Oder), Goepelstraße 38, Haus 2,
Tel.-Nr.: 0335-5523940, Fax-Nr.: 0335-5523998 und
E-Mail-Adresse: vet@frankfurt-oder.de.