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Impfung gegen Blauzungenkrankheit von Rinder, Schafen und Ziegen

Der städtische Amtstierarzt ordnet auf der Grundlage des Tierseuchengesetzes vom 22. Juni 2004, § 23 (BGBl. I, S. 1260) die Impfung aller Rinder-, Schaf- und Ziegenbestände gegen die Blauzungenkrankheit an. Die Kosten der Impfung trägt mit Ausnahme der Mehrwertsteuer die Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg.
Die Impfung ist in den Monaten März und April durchzuführen. Tierbesitzer in Frankfurt (Oder) wenden sich bitte an ihren Hoftierarzt.
Ausnahmen von der Impfung müssen beim Amtstierarzt schriftlich beantragt werden. Die Impfung von Gatterwild (z. B. Damhirsche) ist freiwillig.
Verstöße gegen die Impfpflicht werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Viren verursacht und Mücken übertragen wird. Menschen erkranken nicht daran. Sie äußert sich neben einer blauroten Verfärbung der Zunge auch mit Fieber, geringem Appetit und Speichelfluss.
Die wirtschaftlichen Schäden, die bei Ausbruch der Seuche entstehen, können erheblich sein. Die Impfung der empfänglichen Nutztiere ist die einzige wirksame Schutzmaßnahme.