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29.01.2015

Inanspruchnahme von Förderungen für die ländliche Entwicklung in Ortsteilen möglich

Erstmalig können Bürger und Gewerbetreibende aller Ortsteile Fördermittel
beantragen und in Anspruch nehmen. Vorrangige Ziele sind die Schaffung von Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die Verbesserung der Attraktivität und Lebensqualität in den ländlichen Räumen bis hin zum Erhaltung des kulturellen Erbes.
 
Das neue Entwicklungsprogramm (EPLR) in Brandenburg für die Jahre 2014 bis 2020 schließt in seiner Fördergebietskulisse erstmalig  alle Ortsteile ein. Damit stehen sämtliche private und öffentliche Projekte, die die in der Richtlinie aufgeführten Bedingungen erfüllen, zur Förderung offen.
 
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Projektes und vom Zuwendungsempfänger. Der Zuschuss liegt zwischen 45 % bei privaten Projekten und 75 % bei öffentlichen Maßnahmen. Sämtliche Einzelheiten zu den Voraussetzungen und Bedingungen sind nachzulesen in der Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (www.mlul.brandenburg.de).
 
Weiterhin können Interessierte und lokale Akteure die Geschäftsstelle der Lokalen Aktionsgruppe Oderland e. V. (LAG Oderland) in Anspruch nehmen oder sich über die Internetadresse www.lag-oderland.de informieren, um eventuell Anregungen bei schon gelaufenen Projekte im Oderland zu bekommen.
 
Die Ortsteilbürgermeister von Frankfurt (Oder) sind informiert worden und können Hilfe und Unterstützung geben. In der Stadtverwaltung stehen das Amt für Umweltschutz, Landwirtschaft und Forsten, Herr Gerd Piefel (Tel Nr. 0335 552 3950) und Herr Michal Prager (Tel. Nr. 0335 552 3952) für Rückfragen gern zur Verfügung.