Hilfsnavigation
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt
22.03.2010

Keine Tanzveranstaltungen am Karfreitag

Zum Schutz der religiösen Feiertage hat das Land Brandenburg im Feiertagsgesetz die Regelung getroffen, dass Öffentliche Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen in der Zeit von Karfreitag 0:00 Uhr bis Karsamstag 04:00 verboten sind.

Die städtische Gewerbeaufsichtsbehörde möchte Gastronomen, Diskothekbetreiber und Frankfurter Bürger auf diese Regelung aufmerksam machen. Ebenfalls nicht gestattet ist der Betrieb von Spielbanken und Spielhallen am Karfreitag, 02.04.2010 in der Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Das Verbot schließt Sport- und sonstige Veranstaltungen an diesem Tag im Zeitraum von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr ein.