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26.01.2016

Kinderschutz: Stadt sucht Interessenten für familiäre Bereitschaftsbetreuung

Das Amt für Jugend und Soziales der Stadt Frankfurt (Oder) sucht für die Zeit ab dem 1.7.2016 Familien bzw. Einzelpersonen, welche im Rahmen einer Familiären Bereitschaftsbetreuung ein Kind, Kinder oder Geschwisterkinder zur kurzfristigen Pflege in ihrem Haushalt aufnehmen und in die familiären Strukturen integrieren können.

Die Familiäre Bereitschaftsbetreuung ist ein Angebot der Krisenintervention nach § 27 in Verbindung mit § 33 Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe. Sie dient dem Schutz von Kindern sowie der Abklärung des Hilfebedarfs in drohenden oder akuten Gefährdungssituationen. Gedacht ist die Maßnahme als sozialpädagogische Übergangslösung für die Zeit, bis das Kind in seine Herkunftsfamilie zurückkehren kann oder eine geeignete Folgehilfe außerhalb der eigenen Familie gefunden ist. Die Unterbringung ist zeitlich befristet und grundsätzlich für die Dauer von drei Monaten gedacht.

Betreut werden können alle Kinder von 0-10, vorrangig jedoch Kinder im Alter zwischen 0 und 4 Jahren. Kinder, die in die Familiäre Bereitschaftsbetreuung aufgenommen werden, sind mit der Herauslösung aus ihrem familiären System konfrontiert und in der Folge häufig verunsichert, irritiert und mitunter auch traumatisiert. Anders als bei einer auf Dauer angelegten Pflegschaft findet kein Anbahnungsprozess zwischen Kind und Pflegefamilie statt. Daher benötigen diese Kinder ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen, Zuwendung und Geborgenheit.

Pflegepersonen müssen in der Lage sein, das Kind kurzfristig bei sich aufzunehmen und innerhalb kürzester Zeit vorbehaltlos zu versorgen. Ein Berufsabschluss wird vorgesetzt, ebenso wie der positive Abschluss des vorgesehenen Prüfverfahrens. Die fachliche Beratung und Begleitung wird durch den Pflegekinderdienst des Amtes für Jugend und Soziales oder ggf. einen freien Jugendhilfeträger gestellt.

Vorzugsweise sollten die Pflegepersonen über Erfahrungen, Kenntnisse oder Befähigungen im medizinischen, pädagogischen und psychologischen Bereich verfügen.

In der Betreuung sollten zwei Plätze zuzüglich einer Aufbettungsmöglichkeit für die Unterbringung von Geschwistern zur Verfügung stehen. Es sollte mindestens ein Schlafraum für zwei Kinder sowie ein kombinierter Spiel- bzw. Gemeinschaftsraum vorhanden sein, die entsprechend altersgerecht gestaltet sein sollten.

Die Pflegeperson sollte bei Aufnahme des Kindes möglichst in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen, um dem Kind die volle Aufmerksamkeit zukommen lassen zu können.

Die durch die Betreuung entstehenden Kosten werden gemäß der Richtlinie für die Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfe bei der Unterbringung von Kindern in Familienpflege im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Soziales Frankfurt (Oder)durch den öffentlichen Jugendhilfeträger getragen.

Interessierte Familien und Einzelpersonen richten Ihre schriftliche Bewerbung bitte bis zum 29.02.2016 an folgende Adresse:

Stadt Frankfurt (Oder)

Amt für Jugend und Soziales

Frau Gudrun Müller

Logenstraße 8

15230 Frankfurt (Oder)

Die Bewerbungsunterlagen sollten u.a.

  • ein Anschreiben mit einer Vorstellung der Person/en,
  • die Darstellung eigener Gedanken und Vorstellungen zur Umsetzung des Angebots der FBB,
  • Auskunft zu den formulierten Mindestanforderungen sowie
  • Aussagen zur Motivation der Interessenten

enthalten.

Eine ausführliche Beschreibung der Aufgaben und Anforderungen finden Sie hier... .