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27.03.2020

Polizei und Amt für Ordnung und Sicherheit setzen Verordnungen durch

Um die aktuell gültigen Verordnungen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 durchzusetzen, sind die für diesen Zweck eingesetzten Kräfte deutlich aufgestockt worden. Die Polizei hat über den üblichen Regeldienst hinaus von 7.00 bis 20.00 Uhr in Frankfurt (Oder) eine Streifenwagenbesatzung im Einsatz, die ausschließlich die Ahndung von Verstößen gegen die „Corona-Bestimmungen“ zum Auftrag hat. Der Außendienst des Amtes für Sicherheit und Ordnung ist durch Unterstützung aus anderen Bereichen der Stadtverwaltung personell verdoppelt worden, sodass täglich von 6.00 bis 21.00 Uhr mindestens drei Doppelstreifen in der Stadt unterwegs sind.

Im Verlaufe dieser Woche kam es Stand Freitag, 27. März 2020 bereits zu 28 Strafanzeigen und 25 Feststellungen von Ordnungswidrigkeiten.

Besondere Schwierigkeiten bereiten den Einsatzkräften dabei Personen, die gewohnheitsmäßig gemeinsam mit anderen, die nicht im selben Haushalt leben, im öffentlichen Raum Alkohol konsumieren. Aber auch Gruppen von gelangweilten uneinsichtigen Jugendlichen, die sogar Platzverweise ignorieren, sind festzustellen.

Hauptkommissar Frank Bonack, Leiter des Polizeireviers Frankfurt (Oder): „Mit der jetzt gültigen Eindämmungsverordnung sind vorherige Empfehlungen in Anweisungen gewandelt worden. Der Verstoß gegen diese Maßnahmen ist kein Kavaliersdelikt. Die meisten Verstöße stellen wir durch Gruppenbildung fest. Deshalb an dieser Stelle eine Präzisierung: Nicht Familien dürfen in voller Zahl miteinander unterwegs sein, sondern Mitglieder eines Haushaltes, weil diese auch innerhalb des Wohnraumes naturgemäß dicht beieinander sind. Für alle, die nicht im selben Haushalt wohnen, gilt eine Anzahlbeschränkung von genau zwei Personen, die mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander zu halten haben. Oma und Opa aus deren Wohnung zum Familienspaziergang einzuladen, ist genauso verboten wie die gemeinsame Grillparty von zwei oder mehr befreundeten Familien aus verschiedenen Haushalten.“