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Regelung der Trichinen- und Fleischbeschau für Frankfurt (Oder)

Auf der Grundlage des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches verfügt der städtische Amtstierarzt nachfolgende Regelung für die Stadt Frankfurt (Oder) :
Die Fleischuntersuchung einschließlich der Trichinenschau wird ausschließlich vom Amt für Öffentliche Ordnung, Abt. Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Frankfurt (Oder), Goepelstraße 38, im Haus 2, in 15234 Frankfurt (Oder), Telefon: 0335-5523940, Fax: 0335-5523998, E-Mail: vet@frankfurt-oder.de, durchgeführt.
Die Annahme der Probenerfolgt Montag, Mittwoch und Freitag zwischen 8.00 und 10.00 Uhr
Die Untersuchung erfolgt an diesen Tagen bis 14.00 Uhr.
Die Probe muss mindestens aus 50 g Material und aus 6 Teilproben (2 Zwerchfellpfeiler am sehnigen Übergang vom muskulösen in den sehnigen Teil, Muskulatur vom Kiefer, aus der Unterarmmuskulatur, aus der Zwischenrippenfellmuskulatur und aus der Zungenmuskulatur) bestehen. Die Trichinenproben sind von jedem Tier extra in einer sauberen Plastiktüte zu verpacken und mit der Nummer der Wildmarke zu kennzeichnen. Ein vollständig ausgefüllter Wildursprungsschein ist anzuheften. Erst nach Bekanntgabe des negativen Befundes darf der Besitzer über das untersuchte Stück Schwarzwild verfügen.
Wegen der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit des Amtes werden zur Untersuchung nur Proben von Wildschweinen angenommen, die auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt (Oder) erlegt wurden oder deren Erleger bzw. Besitzer ihren Wohnsitz in der Stadt Frankfurt (Oder) haben.
Erlegte Wildschweine müssen einer Untersuchung auf Trichinen unterzogen werden. Zur Probenentnahme sind alle Jäger berechtigt, wenn sie dazu vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt beauftragt worden sind.
Die Schlachtung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen ist vom Tierbesitzer dem Amt eine Woche vorher anzuzeigen.