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21.04.2022

Sowjetische Ehrenmale im Stadtgebiet

Aus Anlass der jüngsten Schändungen des sowjetischen Ehrenmals im Treptower Park in Berlin sowie der Diskussion im Berliner Abgeordnetenhaus über den Abbau von Weltkriegspanzern am sowjetischen Ehrenmal in Berlin-Tiergarten im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine weist Christoph Kühne, Leiter der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Frankfurt (Oder) darauf hin, dass die beiden sowjetischen Ehrenmale im Frankfurter Stadtgebiet gesetzlich geschützte Denkmale und Bestandteile von Kriegsgräberstätten sind.

Das Ehrenmal am Anger ist Teil eines sowjetischen Ehrenfriedhofs, der im Jahr 1947 für 1.453 gefallene Rotarmisten aus den letzten Kriegsmonaten angelegt wurde, von denen 953 namentlich bekannt sind. Die Skulptur eines Wache haltenden Soldaten unter dem Staatswappen der Sowjetunion wurde vom Künstler Theodor Peißig geschaffen. 1975 erfolgte eine Umgestaltung durch den Ersatz der einstmals stehenden Grabsteine mit liegenden Platten.

An der Berliner Straße im Stadtteil Booßen wurde die Kriegsgräberstätte nebst Ehrenmal auf einer kleinen Anhöhe errichtet und rechteckig mit Pfeilern und Ketten eingefriedet. Das Zentrum bildet ein von einem Sowjetstern bekrönter Klinkerpfeiler. 47 sowjetische Soldaten fanden hier ihre letzte Ruhe.

Die Zuständigkeit für die Pflege und den Erhalt der Anlagen ergibt sich aus dem im Jahr 1990 geschlossenen 2 + 4 Vertrag zwischen der BRD, der DDR sowie den vier Siegermächten des Zweiten Weltkrieges. Die Bundesrepublik verpflichtete sich darin, die auf deutschem Boden befindlichen Denkmale, die den sowjetischen Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft gewidmet sind, zu achten und sie unter den Schutz deutscher Gesetze zu stellen.

Nach den Denkmalschutzgesetzen der Länder sind wiederum die Eigentümer zuständig – in der Regel die Kommunen. Für die Stadt Frankfurt (Oder) steht das Amt für Tief-, Straßenbau und Grünflächen in der Verantwortung, das in dieser Aufgabe finanziell vom Land Brandenburg unterstützt wird.

574 sowjetische Denkmale und Kriegsgräberstätten gibt es in Ostdeutschland, davon 277 in Brandenburg – oft in exponierten Lagen und manchmal mit martialischer Ausstattung wie Panzern und Artilleriegeschützen.

„Unbequeme Denkmale“ werden sie in der Fachwelt auch genannt. Sie sind Dokumente des Zweiten Weltkrieges und einer staatsoffiziellen Gedenk- und Erinnerungskultur. Wie kaum eine andere Denkmalgattung sind sie betroffen von historischem Wandel und einer politischen wie auch gesellschaftlichen Neubewertung, in der die Positionen der Denkmalpflege, der Geschichtspolitik, internationaler Beziehungen, Familienschicksale und Anwohnerbelange aufeinandertreffen.

An ihrer Pflege und ihrem Erhalt besteht dennoch ein öffentliches Interesse.